Mit Beschluss vom 13.12.2012 hat das LG Berlin beschlossen, dass ein Anschlussinhaber als Störer haftet, da er die Rechte an dem Spiel “Flughafen Feuerwehr Simulator” verletzt hat. Das Gericht saß die Störereigenschaft als erwiesen an.
Mit Beschluss vom 13.12.2012 hat das LG Berlin beschlossen, dass ein Anschlussinhaber als Störer haftet, da er die Rechte an dem Spiel “Flughafen Feuerwehr Simulator” verletzt hat. Das Gericht saß die Störereigenschaft als erwiesen an.