Die Kollegen von RKA Rechtsanwälte konnten ein bemerkenswertes Urteil erstreiten. Der Rechtsverletzer wurde zur Zahlung von 500,00€ vorgerichtlicher Anwaltskosten und 400,00€ Schadensersatz verurteilt.
Das Urteil ist bemerkenswert, da das Gericht, wohl zutreffend, von einer sekundären Darlegungslast welcher der Rechtsverletzer zu entsprechen hat. Dazu das Gericht:
Weiterhin gibt das Gericht dem Abgemahnten, in richtiger Anwendung der Anforderungen des Bearshare- Urteils des BGH, umfassende Nachforschungspflichten auf. Er hat selbst zu ermitteln, welches Haushaltsmitglied oder Dritter die Rechtsverletzung begangen hat.
Das Urteil ist hier abrufbar.