In dem Beschluss des LG Kassel bestätigte das Gericht erneut die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte.
Das Gericht nahm einen Gegenstandswert von 10.000,00€. Der Beschluss ist hier abrufbar.
In dem Beschluss des LG Kassel bestätigte das Gericht erneut die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte.
Das Gericht nahm einen Gegenstandswert von 10.000,00€. Der Beschluss ist hier abrufbar.