Das LG München I folgt den NIMROD Rechtsanwälten und setzt den Gegenstandswert für Urheberrechtsverletzungen auf 35.000,00 € fest.
Der Beschluss ist hier einsehbar.
Das LG München I folgt den NIMROD Rechtsanwälten und setzt den Gegenstandswert für Urheberrechtsverletzungen auf 35.000,00 € fest.
Der Beschluss ist hier einsehbar.