Nunmehr bestätigt auch das Landgericht Frankenthal die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte. Die Kammer folgt NIMROD Rechtsanwälte in seinem Beschluss antragsgemäß. Dem Antragsgegner wird die Verbreitung des Computerspiels in P2P-Netzwerken verboten.
Der Streitwert für diesen Unterlassungsanspruch ist auf 40.000,00 € festgesetzt worden.
Der Beschluss ist hier abrufbar.