Das AG Bochum hat am 08.12.2017 zu dem Az.: 66 C 66/17 einen Rechtsverletzer zu 2.000,00€ und zur Erstattung von 241,90€ Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung verurteilt. Es folgte damit vollumfänglich dem Vortrag der NIMROD Rechtsanwälte.
Alle Einwände des Beklagten wurden zurückgewiesen.
Für das Gericht steht damit fest, dass
- die Klägerin Inhaberin der Rechte ist.
- Der Schadensersatz richtig auf der Grundlage der Rechtsprechung des BGH bemessen wurde.
- Schließlich, dass konkret vorzutragen ist, wie Kinder belehrt wurden.
Das Urteil des AG Bochum vom 08.12.2017, Az.: 66 C 66/17 ist hier abrufbar.