Die Nimrod Rechtsanwälte konnten wieder einmal einen Erfolg vor dem AG Bielefeld erzielen und einen Anschlussinhaber auf Erstattung von 281,30€ Abmahnkosten und 1.300,00€ Schadensersatz in Anspruch nehmen.
Das Gericht stellte insbesondere fest, wie die sekundäre Darlegungslast zu erfüllen sei. Es schrieb, es müsse umfassend zu den Nutzern, deren Verhalten , deren Kenntnissen, deren Fähigkeiten und Dauer der Nutzung wahrheitsgemäß vorgetragen werden. Ferner müsste nachvollziehbar vorgetragen werden, was etwas anderes sei, als theoretisch möglich. Nachvollziehbarkeit setze eine logische Verkettung voraus.
Auch würde Art. 6 GG den Beklagten nicht schützen, da aus diesem Rechtssatz nicht nur Überwachungspflichten erwachsen würden, sondern auch die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme.
Das Urteil des AG Bielefeld ist hier abrufbar.