TIK TOK Abmahnung nun auch der Bach Rechtsanwälte für die Sound Gardian GmbH

Die Sound Guardian GmbH, ein in Frankfurt am Main ansässiges Unternehmen, hat in den letzten Monaten vermehrt Abmahnungen an Nutzer sozialer Medien wie TikTok und Instagram versendet. Diese Abmahnungen erfolgen häufig durch die Bach Rechtsanwälte und beziehen sich auf die angeblich unberechtigte Nutzung geschützter Musikwerke in Videos.

Ein prominentes Beispiel ist die Tonaufnahme “Mein kleines Herz (Bam Bam)” der Künstler Darius & Finlay, MartinBepunkt und Shaun Baker. Nutzer, die dieses Lied ohne entsprechende Lizenz in ihren TikTok-Videos verwendet haben sollen, erhielten Abmahnungen mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung von Schadensersatz. Die geforderten Beträge können dabei bis zu 2.800 Euro zuzüglich Umsatzsteuer betragen.

Ein weiteres betroffenes Werk ist die Tonaufnahme “3 Haselnüsse”. Auch hier wurden Abmahnungen ausgesprochen, in denen den Nutzern vorgeworfen wird, das Lied ohne erforderliche Berechtigung öffentlich zugänglich gemacht zu haben. In einigen Fällen wurden Nachlizenzierungsgebühren in Höhe von 5.500 Euro zuzüglich Umsatzsteuer gefordert.

Interessant wird die Antwort des Künstlers Felix Harrer, den wir dazu befragt haben. Woher meint Sound Gardian die Berechtigung her zu nehmen?

Die Sound Guardian GmbH beruft sich dabei auf ihre exklusiven Verwertungsrechte gemäß § 85 UrhG, insbesondere das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG. In den Abmahnschreiben wird oft unterstellt, dass die Nutzung der Musikwerke in einem gewerblichen Kontext erfolgt sei, für den die Bedingungen von Plattformen wie TikTok oder Instagram keine ausreichende Lizenzierung abdecken.

Betroffene sollten solche Abmahnungen ernst nehmen und die gesetzten Fristen einhalten. Es wird dringend empfohlen, keinen direkten Kontakt zur Sound Guardian GmbH aufzunehmen und keine vorschnellen Zahlungen zu leisten. Stattdessen sollte umgehend rechtlicher Rat eingeholt werden, um die Vorwürfe zu prüfen und angemessen darauf zu reagieren.

Die unlizenzierte Nutzung im geschäftlichen Verkehr zur Werbung geschützter Musikwerke auf Social-Media-Plattformen kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Um solche Abmahnungen zu vermeiden, sollten Nutzer stets sicherstellen, dass sie über die erforderlichen Lizenzen für die verwendeten Musikstücke verfügen. Über die einfachen Musik Inhalte der Plattform ist das regelmäßig nicht gegeben.