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Markenrecht in der Gaming-Branche

In der Gamesbranche ist der Markenschutz ein nicht zu vernachlässigendes Instrument, um die eigenen Produkte zu schützen. Insbesondere im Hinblick Marketing und Merchandising ist es empfehlenswert Spieletitel als Marke schützen zu lassen. So kann verhindert werden, dass Dritte als „Trittbrettfahrer“ Ihren Erfolg ausnutzen, etwa indem unlizenzierte Merchandisingartikel in den Verkehr geraten. Es ist empfehlenswert, den Markenschutz nicht nur auf den Gamesbereich, sprich Software und den Computerbereich im weitesten zu erstrecken. Gerade eine Erweiterung des Schutzumfanges der Marke auch auf „Alltagsprodukte“ wie Kleidung, Spielzeug und ähnliches, ist mit Blick auf das Geschäftsfeld „Merchandising“ ein nicht zu vernachlässigender wirtschaftlicher Aspekt.

Ferner spielt der Markenschutz für das Recht an einer Domain eine gravierende Rolle. Das Recht an einer Marke muss nicht zwangsläufig auch ein Anrecht auf die gleichnamige Domain mit sich bringen. Halten Sie jedoch die Markenrecht an einem Namen oder Zeichen, können Sie die Nutzung der Domain durch einen Dritten verbieten lassen, sofern diese Nutzung nicht bereits vor Ihrer Markenanmeldung bestand. Die Marke stellt schon deswegen einen Wirtschaftsfaktor dar, da neben der Lizenzierung der Nutzungsrechte an dem Titel auch eine Lizenzierung der Marke möglich wird. Schließlich spielt das Markenrecht in Bereich Games Entwicklung und Publishing nicht nur ein Rolle beim Schutz eigener Rechte. Schnell kann ein gewählter Spieletitel bereits existierende Markenrechte verletzen. Dann droht nicht nur die Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung. Der Rechteinhaber kann, sofern die Verletzung tatsächlich gegeben ist, die Nutzung des Markenverletzenden Spieletitels verbieten. Besonders gravierend ist solch ein Verbotsrecht, wenn der Titel bereits produziert und auf dem Markt ist. Es ist daher dringend anzuraten bereits in der Entwicklungsphase umfassend zu recherchieren, ob der eigene Spieletitel eventuell andere Markenrechte verletzt. In Abstimmung mit Ihnen stellen wir die für Ihre Marke und Interessen relevanten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse zusammen, recherchieren die Schutzfähigkeit des angestrebten Markennamens und prüfen mögliche Konflikte mit bereits existierenden Marken. Wir übernehmen für Sie die Anmeldung sowohl es beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA) als auch bei Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) und erstrecken bei Bedarf den Schutz im Rahmen einer IR-Marke (Internationale Marke) auch auf ausgewählte Staaten weltweit. Nach der erfolgreichen Eintragung Ihre Marke überwachen wir auch den Markt, um auf diesem Wege schneller Verstöße erkennen und dagegen vorgehen zu können. Bei Verletzungen Ihrer Marke setzen wir Ihre Rechte außergerichtlich im Wege einer Abmahnung und gerichtlich im Wege von einstweiligen Verfügungen sowie Hauptsacheverfahren durch.

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