Das Bild zeigt eine Frau, die ein Bild hält und dient als Titelbild für das Thema „Urheberrechte bzw. Bildrechte von Fotografen werden häufig missachtet, sodass ein Rechtsanwalt für Fotorecht Schadensersatz einklagen kann“.

Schützen Sie Ihre Bildrechte als Fotograf


Ihr Rechtsanwalt für Fotorecht bietet Rechtsbeistand bei Bilderklau im Internet


Nimrod vertritt Ihre Bildrechte und setzt bei einer Urheberrechtsverletzung Schadensersatz durch


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Das Bild zeigt eine Person, mit der ihre persönlichen Daten verknüpft sind und dient als Titelbild für das Thema „Datenschutzrecht: Das Datenleck bei der Praxissoftware InSuite zeigt die Probleme mit dem Datenschutz bei Patientendaten“.

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Das Bild zeigt eine Person, mit der ihre persönlichen Daten verknüpft sind und dient als Titelbild für das Thema „Datenschutzrecht: Das Datenleck bei der Praxissoftware InSuite zeigt die Probleme mit dem Datenschutz bei Patientendaten“.

Ihr Rechtsanwalt für Fotorecht bietet Rechtsbeistand bei Bilderklau im Internet


Nimrod vertritt Ihre Bildrechte und setzt bei einer Urheberrechtsverletzung Schadensersatz durch


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Das Urheberrecht schützt Ihre Bildrechte. Das Recht am Bild wird jedoch häufig missachtet: Besonders im Internet verbreiten und verwenden andere regelmäßig unerlaubt Fotos. Bilderklau im Internet und die unbefugte Verwendung von urheberrechtlich geschützten Bildern stellt ein großes Problem dar. Website-Betreiber integrieren jeden Tag Millionen von Fotos in ihre Websites und dies allzu oft ohne die Genehmigung der Urheber einzuholen und die Bildrechte des Fotografen zu beachten.

Eine unrechtmäßige Verwendung Ihrer Fotos verletzt das Urheberrecht, schadet Ihnen finanziell und kann sich rufschädigend auswirken. Ohne die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts kann es jedoch schwierig sein, sich gegen diese Urheberrechtsverletzung zu wehren.

Bei Urheberrechtsverletzungen ist die Rechtsanwaltskanzlei Nimrod RA der richtige Ansprechpartner. Unsere Rechtsanwälte für Fotorecht schützen Ihr Recht am Bild und kümmern sich darum, dass Sie Schadensersatz erhalten. Nimrod verfügt über langjährige Erfahrung im Kampf für die Bildrechte von Fotografen und hat zahlreiche Mandanten erfolgreich vor Gericht vertreten.

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Bilderklau im Internet – Anwalt beauftragen bei Urheberrechtsverletzungen


Der Bilderklau / Fotoklau im Internet entspricht nicht einem Diebstahl nach § 242 Strafgesetzbuch (StGB). Vielmehr handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung, gegen die Sie sich als Fotograf, Grafiker oder Bildagentur wehren können. Sie können den Fotoklau zwar nicht verhindern, aber mithilfe unserer Anwälte Ihre Bildrechte effektiv durchsetzen und unbefugte Nutzer Ihrer Fotos auf Schadensersatz verklagen.


Tipp: Ob Ihre Bildrechte als Fotograf oder Grafiker im Internet verletzt wurden, können Sie für einzelne Bilder manuell mithilfe der Google-Bildersuche überprüfen. Ziehen Sie dafür ein zu überprüfendes Foto per Drag&Drop in das Suchfeld der Google-Bildersuche.

Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung bei Bildern vor?


Bilder sind grundsätzlich urheberrechtlich als Lichtbilder nach § 72 UrhG oder als Lichtbildwerke nach § 2 Abs. 1Nr. 5 UrhG geschützt. Als Urheber haben Sie Leistungsschutzrechte. Eine Verletzung des Urheberrechts liegt immer dann vor, wenn Ihre Fotos ohne Ihre Zustimmung oder Lizenz kopiert und zum Beispiel im Internet veröffentlicht werden.

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Recht am Bild: Ihre Rechte als Urheber von Fotos, Bildern und Grafiken


Das Urheberrecht schützt das „Werk“, das als „persönlich geistige Schöpfung“ definiert ist. Es schützt alle Arten von Fotografien. Durch die Schaffung eines Werkes stehen Ihnen als Urheber verschiedene Rechte zu. § 15 UrhG dreht sich um die Verwertungsrechte, dazu gehören

  • das Recht auf Vervielfältigung,
  • das Recht auf Verbreitung,
  • das Ausstellungsrecht und
  • die Vorführrechte.

Diese Rechte am Bild ermöglichen dem Urheber, mit den eigenen Bildern Geld zu verdienen. Dafür werden die Rechte gegen Zahlung eines Honorars bzw. einer Lizenzgebühr an Dritte übertragen. Die Rechte lassen sich auch nur für eine bestimmte Art der Verwendung oder für einen bestimmten Zeitraum übertragen, zu den Möglichkeiten beraten wir Sie gern.

Als Schöpfer der Bilder sind Sie der Urheber und besitzen die Urheberpersönlichkeitsrechte. Diese Rechte am Bild können Sie nicht auf eine andere Person übertragen, sie gelten für die vollständige Dauer des Urheberrechts am Foto. Mit Ihren Verwertungsrechten entscheiden Sie über die Nutzung.

Info: Das Urheberrecht gilt automatisch. Es spielt keine Rolle, ob es sich um eine Analogaufnahme oder ein digitales Foto handelt. Auch müssen Sie nicht öffentlich auf Ihr Recht hinweisen, ein Copyright-Symbol oder Wasserzeichen ist nicht notwendig.


Ihre Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen im Überblick


Mit Unterstützung eines Rechtsanwalts für Fotorecht schützen Sie Ihre Urheberrechte. Eine Urheberrechtsverletzung bei der Verwendung von Bildern geht mit folgenden Ansprüchen einher:

  • Das Recht zur Abmahnung.
  • Nach § 97 Abs. 1 UrhG haben Sie Anrecht auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und auf die Löschung von unerlaubt verwendeten Bildern.
  • Weiter haben Sie nach § 101 UrhG Anspruch auf Auskunft über die unrechtmäßige Nutzung von Ihren Fotos.
  • Sie haben außerdem Anrecht auf ein angemessenes Entgelt.
  • Nach 97 Abs. 2 UrhG haben Sie überdies Anspruch auf Schadensersatz sowie die Übernahme der anfallenden Anwaltskosten durch die Gegenpartei.

Der Unterlassungsanspruch besagt, dass die angeklagte Person die Fotonutzung unterlassen muss. Dies kann per einstweiliger Verfügung erfolgen. Üblich ist allerdings zuerst eine außergerichtliche Abmahnung und die Abgabe der Unterlassungserklärung zusammen mit der Aufforderung zur Zahlung von Schadensersatz.

Die Höhe des angemessenen Entgelts orientiert sich an Beträgen, die üblicherweise für die Nutzung gezahlt worden wären. Wenn eine Person ein Foto ohne Zustimmung verwendet hat, so steht Ihnen das Entgelt zu, dass Sie bei einer Werknutzung bekommen würden.

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Anwalt für Fotorecht setzt Schadensersatz bei Fotoklau im Internet durch


Im Internet kommt es täglich zu Verletzungen der Urheberrechte von Fotografen. Bei dem häufig auftretenden Fotoklau kopieren Dritte durch das Urheberrecht geschützte Fotos von bestehenden Internetseiten und geben diese als ihre eigenen Fotos aus. Dies passiert zum Beispiel oft bei Produktbildern, die in Onlineshops veröffentlicht werden.

Mit der Unterstützung Ihres Rechtsanwalts für Fotorecht setzen Sie Ihre Bildrechte erfolgreich durch.

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Nimrod Rechtsanwälte für Fotorecht kontaktieren


Zusammen mit Ihrem Rechtsanwalt für Fotorecht machen Sie Ihre Ansprüche geltend. Nimrod spricht Abmahnungen aus und nutzt die weiteren Möglichkeiten zur Durchsetzung Ihrer Bildrechte als Fotograf. Neben einer einstweiligen Verfügung zur Unterlassung besteht die Möglichkeit einer Klage auf Schadensersatz.

Wehren Sie sich gegen die Verletzung Ihres Urheberrechts. Wir setzen Ihr Recht am Bild durch!

Jetzt Kanzlei Nimrod kontaktieren!

FAQ: Häufige Fragen zum Thema Bildrechte und Urheberrechtsverletzung


  • Wie lange gilt das Urheberrecht für Fotos?

    Das Urheberrecht für Fotos verjährt. Es schützt Lichtbildwerke bis 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen. Bei einfachen Lichtbildern gilt der Schutz für 50 Jahre nach der ersten Veröffentlichung. Danach gelten die Fotos als gemeinfrei.

  • Was ist der Unterschied zwischen Lichtbildwerken und Lichtbildern?

    Lichtbildwerke zeichnen die persönlich geistige Schöpfung und gestalterische Merkmale wie die Motivwahl, Schärfe, Kontrast usw. aus. Hierbei steht die Gestaltung der Fotos im Zentrum. Lichtbilder stellen eher Schnappschüsse dar, zum Beispiel von Familienfeiern oder im Urlaub.

Wie dokumentiere ich eine Urheberrechtsverletzung meiner Bilder?

Wenn ein Auftraggeber das Werknutzungsrecht überschreitet oder eine unbekannte dritte Person ein urheberrechtlich geschütztes Foto rechtswidrig verwendet, sollten Sie diese Urheberrechtsverletzung sofort dokumentieren. Dies gelingt, indem Sie ein Bildschirmfoto (Screenshot) der Website mit URL und Datum erstellen, das Foto ausdrucken und die Datei aufbewahren. Zusätzlich können Sie die verantwortliche Person über das Impressum der Website ermitteln und die Kontaktdaten notieren.


Welche rechtlichen Besonderheiten gelten bei Produktfotos?

Für die erlaubte Verwendung von Produktfotos reicht es nicht zwingend aus, die Produkte selbst zu fotografieren. Der Grund: Neben dem Urheberrecht am Foto gilt hier auch das Markenrecht und unter Umständen das Designrecht. Zum Beispiel führt das Fotografieren eines Firmenlogos nicht dazu, dass das Logo auf Fotos abgebildet werden darf. Die Abbildung eines Fotos kann nach § 14 Abs. 1 MarkenG der Benutzung der Marke entsprechen. In der Folge kann dies beim Markeninhaber zu Ansprüchen auf Unterlassung und Schadensersatz führen. Unter Umständen ist eine Abbildung auf Fotos jedoch erlaubt, wenn der Markenschutz erschöpft ist. Es gilt: Wenn das betreffende Markenprodukt mit Zustimmung des Markeninhabers in der EU in den Verkehr gebracht worden ist, darf mit einem selbst erstellten Foto eines Produkts geworben werden (Erschöpfungsgrundsatz nach § 24 Abs. 1 MarkenG).

Bei weiteren Fragen zum Thema Bildrecht bzw. Urheberrecht wenden Sie sich gern an unsere Kanzlei. Unsere Anwälte beraten Sie umfassend.