
NIMROD
Rechtsanwälte
NIMROD Rechtsanwälte sind auf die Beratung von Unternehmen aus der Medienbranche spezialisiert. Wir vertreten insbesondere Entwickler und Publisher von Software und Computerspielen insbesondere in den Bereichen des Datenschutzrechts, des Urheberrechts, des Markenrechts und angrenzender Rechtsgebiete, wie etwa dem Jugendschutzrecht oder dem Wettbewerbsrecht. Dabei entwickeln wir unser Beratungsspektrum stets fort, um unseren Mandanten die besten Lösungen in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht anbieten zu können.
Wir vertreten insbesondere Entwickler und Publisher von Software und Computerspielen insbesondere in den Bereichen des Datenschutzrechts, des Urheberrechts, des Markenrechts und angrenzender Rechtsgebiete, wie etwa dem Jugendschutzrecht oder dem Wettbewerbsrecht.
Wir sind überzeugt, dass das nachdrückliche Durchsetzen gewerblicher Schutzrechte den von uns vertretenen Unternehmen erhebliche Wettbewerbsvorteile verschafft. Sie sicher dadurch ihre wirtschaftliche Basis.

NIMROD unterstützt die Sicherung von
Kreativität, schützt das erworbene Know-How
und sichert schließlich Arbeitsplätzen in der
Medienindustrie. Piraterie gefährdet
Arbeitsplätze bei Entwicklern und Publishern
von Computerspielen.
Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen: erneuter Erfolg vor dem AG Potsdam
21. Januar 2021Sachverhalt: die Klägerin veröffentlichte Spiel American Truck Simulator. Mithilfe des Dienstleisters Texcipio wurde festgestellt, dass das strategisch ähnliche Spiel an ... WeiterlesenUrheberrechtsverletzungen: Amtsgericht Potsdam bestätigt Rechtsauffassung
14. Januar 2021Sachverhalt: die Klägerin veröffentlichte Spiel American Truck Simulator. Mithilfe des Dienstleisters Texcipio wurde festgestellt, dass das strategisch ähnliche Spiel an ... WeiterlesenWeiterer Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte- Ordnungsgeld gegen unberechtigte Nutzer
12. Januar 2021Das LG Hamburg bestätigt, dass eine öffentliche Zugänglichmachung auch vorliegt, wenn die verletzende URL lang ist, hier 87 Stellen.Unseren Mandanten, insbesondere Unternehmen aus der Software-, Filmbranche und auch namhaften Fotografen, bieten wir Komplettlösungen für die Durchsetzung ihrer gewerblichen Schutzrechte, also insbesondere ihrer Urheberrechte und Markenrechte im Internet an. Dabei sind wir nicht auf die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen innerhalb von P2P- Systemen konzentriert. Vielmehr bearbeiten wir auch Fälle des sog. Fotoklaus, der illegalen Downloadportalen auch im internationalen Bereich.
Grenzüberschreitende Sachverhalten stellen für uns eine besondere Herausforderung dar. Die mit uns kooperierenden Unternehmen versetzen uns darüber hinaus in die Lage, Sharehoster-Links löschen zu lassen und Uploader auf Sharehoster zu ermitteln, um die Ansprüche unserer Mandanten zivil- und ggf. auch strafrechtlich durchzusetzen. Wir können ebenfalls Markenrechtsverstöße durch Metatags von Internetseiten beweissicher dokumentieren lassen und anschließend gerichtlich verfolgen.
Schließlich beraten wir ebenfalls im Bereich vom DRM (Digital Rights Management) und stehen unseren Mandanten bei der Umsetzung Kopierschutzmechanismen zur Seite.