
NIMROD
Rechtsanwälte
NIMROD Rechtsanwälte sind auf die Beratung von Unternehmen aus der Medienbranche spezialisiert. Wir vertreten insbesondere Entwickler und Publisher von Software und Computerspielen insbesondere in den Bereichen des Datenschutzrechts, des Urheberrechts, des Markenrechts und angrenzender Rechtsgebiete, wie etwa dem Jugendschutzrecht oder dem Wettbewerbsrecht. Dabei entwickeln wir unser Beratungsspektrum stets fort, um unseren Mandanten die besten Lösungen in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht anbieten zu können.
Wir vertreten insbesondere Entwickler und Publisher von Software und Computerspielen insbesondere in den Bereichen des Datenschutzrechts, des Urheberrechts, des Markenrechts und angrenzender Rechtsgebiete, wie etwa dem Jugendschutzrecht oder dem Wettbewerbsrecht.
Wir sind überzeugt, dass das nachdrückliche Durchsetzen gewerblicher Schutzrechte den von uns vertretenen Unternehmen erhebliche Wettbewerbsvorteile verschafft. Sie sicher dadurch ihre wirtschaftliche Basis.

NIMROD unterstützt die Sicherung von
Kreativität, schützt das erworbene Know-How
und sichert schließlich Arbeitsplätzen in der
Medienindustrie. Piraterie gefährdet
Arbeitsplätze bei Entwicklern und Publishern
von Computerspielen.
Erneut zeigt sich, außergerichtliche Vergleichen vermeiden hohe Kosten
16. März 2023Erneut haben Nimrod Rechtsanwälte erfolgreich Rechte ihrer Mandanten durchsetzen können. Was war geschehen: ein älterer Herr wurde abgemahnt, da er über seinen Anschluss ein Computerspiel öffentlich zugänglich machte, § 19a UrhG. Einer außergerichtlichen Lösung verstellte er sich.Keine Vertragsstrafe bei Way Back machine
27. Februar 2023Nimrod Rechtsanwälte sind stark im Bereich des Fotorechts oder "Recht des Fotoklau" aktiv. Im Rahmen dieser Fälle stellt sich nach der Abgabe einer annehmbaren Unterlassungserklärung immer wieder die Frage, ob gegen diese verstoßen wurde, wenn die Rechtsverletzung noch auf der sog. waybackback machine zu finden ist.Wieder einmal Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte: erneuter Beschluss des LG Hamburg
25. Januar 2023Ein bekannter Fotograf beauftragte die Nimrod Rechtsanwälte mit der Durchsetzung der Rechte an einem seiner Fotos. Es ging um die Verwendung eines Fotos ohne Rechte und ohne Nennung des Namens.Unseren Mandanten, insbesondere Unternehmen aus der Software-, Filmbranche und auch namhaften Fotografen, bieten wir Komplettlösungen für die Durchsetzung ihrer gewerblichen Schutzrechte, also insbesondere ihrer Urheberrechte und Markenrechte im Internet an. Dabei sind wir nicht auf die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen innerhalb von P2P- Systemen konzentriert. Vielmehr bearbeiten wir auch Fälle des sog. Fotoklaus, der illegalen Downloadportalen auch im internationalen Bereich.
Grenzüberschreitende Sachverhalten stellen für uns eine besondere Herausforderung dar. Die mit uns kooperierenden Unternehmen versetzen uns darüber hinaus in die Lage, Sharehoster-Links löschen zu lassen und Uploader auf Sharehoster zu ermitteln, um die Ansprüche unserer Mandanten zivil- und ggf. auch strafrechtlich durchzusetzen. Wir können ebenfalls Markenrechtsverstöße durch Metatags von Internetseiten beweissicher dokumentieren lassen und anschließend gerichtlich verfolgen.
Schließlich beraten wir ebenfalls im Bereich vom DRM (Digital Rights Management) und stehen unseren Mandanten bei der Umsetzung Kopierschutzmechanismen zur Seite.