
NIMROD
Rechtsanwälte
NIMROD Rechtsanwälte sind auf die Beratung von Unternehmen aus der Medienbranche spezialisiert. Wir vertreten insbesondere Entwickler und Publisher von Software und Computerspielen insbesondere in den Bereichen des Datenschutzrechts, des Urheberrechts, des Markenrechts und angrenzender Rechtsgebiete, wie etwa dem Jugendschutzrecht oder dem Wettbewerbsrecht. Dabei entwickeln wir unser Beratungsspektrum stets fort, um unseren Mandanten die besten Lösungen in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht anbieten zu können.
Wir vertreten insbesondere Entwickler und Publisher von Software und Computerspielen insbesondere in den Bereichen des Datenschutzrechts, des Urheberrechts, des Markenrechts und angrenzender Rechtsgebiete, wie etwa dem Jugendschutzrecht oder dem Wettbewerbsrecht.
Wir sind überzeugt, dass das nachdrückliche Durchsetzen gewerblicher Schutzrechte den von uns vertretenen Unternehmen erhebliche Wettbewerbsvorteile verschafft. Sie sicher dadurch ihre wirtschaftliche Basis.

NIMROD unterstützt die Sicherung von
Kreativität, schützt das erworbene Know-How
und sichert schließlich Arbeitsplätzen in der
Medienindustrie. Piraterie gefährdet
Arbeitsplätze bei Entwicklern und Publishern
von Computerspielen.
Weiteres Urteil gegen Filesharer in der Berufung
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18. April 2023Im Jahre 2019 wurde ein möglicher Täter ermittelt und abgemahnt. Einen günstigen Vergleich wollte er nicht schließen. Er wurde also ... WeiterlesenUnseren Mandanten, insbesondere Unternehmen aus der Software-, Filmbranche und auch namhaften Fotografen, bieten wir Komplettlösungen für die Durchsetzung ihrer gewerblichen Schutzrechte, also insbesondere ihrer Urheberrechte und Markenrechte im Internet an. Dabei sind wir nicht auf die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen innerhalb von P2P- Systemen konzentriert. Vielmehr bearbeiten wir auch Fälle des sog. Fotoklaus, der illegalen Downloadportalen auch im internationalen Bereich.
Grenzüberschreitende Sachverhalten stellen für uns eine besondere Herausforderung dar. Die mit uns kooperierenden Unternehmen versetzen uns darüber hinaus in die Lage, Sharehoster-Links löschen zu lassen und Uploader auf Sharehoster zu ermitteln, um die Ansprüche unserer Mandanten zivil- und ggf. auch strafrechtlich durchzusetzen. Wir können ebenfalls Markenrechtsverstöße durch Metatags von Internetseiten beweissicher dokumentieren lassen und anschließend gerichtlich verfolgen.
Schließlich beraten wir ebenfalls im Bereich vom DRM (Digital Rights Management) und stehen unseren Mandanten bei der Umsetzung Kopierschutzmechanismen zur Seite.