Nimrod Rechtsanwälte setzen erneut erfolgreich Rechte eines Fotografen durch
Nimrod Rechtsanwälte setzen Rechte von Fotografen an deren Fotos seit Jahren erfolgreich durch. Wir konnten viele Urteile und Beschlüsse für unsere Mandanten erstreiten.
Das AG Charlottenburg verurteile einen Verein nach einer Abmahnung. Es wurde auf der Webseite des Vereins auf einer Werbung ein Foto des Mandanten der Nimrod Rechtsanwälte gezeigt. Der Verein hatte keine Lizenz. Ebenfalls wurde der Namen des Fotografen nicht genannt.
Der Verein meinte, die Werbung sei einem anderen Verein zuzuordnen. Daher hafte er nicht für die Rechtsverletzung.
Dem folgte das AG Charlottenburg nicht. Es berechnete den Schadensersatz auf Grundlage der sog. Lizenzanalogie. Die Lizenzanalogie ist mit den Worten des BGH:
Hier konnten wir nachweisen, dass der Kläger im Schnitt 800,00€ pro Foto erhielt. Hinzu kamen 100% Aufschlag, wegen der nicht Nennung des Klägers.
Das AG Charlottenburg verurteilte antragsgemäß mit Ausnahme, dass es den Zinsanspruch ablehnte. Dies obwohl ein redlicher Lizenznehmer damit schlechter gestellt wird, als ein unredlicher Lizenznehmer.
KI-Urheberrecht 2026: AG München verneint Schutzfähigkeit von KI-Logos – Was Unternehmen jetzt wissen müssen
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Musiknutzung in sozialen Netzwerken – Ihre Rechte als Künstler
Als Komponist, Texter oder Musikschaffender besitzen Sie ausschließlich die Rechte an Ihrem Werk. Musikstücke, Texte oder Melodien dürfen nicht ohne Ihre ausdrückliche Genehmigung in sozialen Netzwerken wie Instagram, TikTok, YouTube oder Facebook für gewerbliche Zwecke genutzt…
LG Berlin: 1.000 € Vertragsstrafe reicht nicht aus, um die Wiederholungsgefahr zu beseitigen
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Einstweilige Verfügung in Fotosachen – Schneller Rechtsschutz bei Bildrechtsverletzungen
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Wieder einmal- Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte
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Mise en demeure de Depicta, Robert Fechner de Berlin? Que faire?
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Abmahnungen durch Depicta GmbH: Was Betroffene wissen sollten
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Fotoklau- weiterer Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte
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Online Streitbeilegungsplattform der EU “endlich” abgeschaltet
Ab dem 20. Juli 2025 wird die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) abgeschaltet. Grundlage hierfür ist die Verordnung (EU) 2024/3228, die die bisher geltende ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 außer Kraft setzt (vgl. EU-Kommission, https://consumer-redress.ec.europa.eu/site-relocation_en; e-recht24, https://www.e-recht24.de/news/ecommerce/13399-eu-stellt-streitbeilegungsplattform-ein-was-das-fuer-sie-als-unternehmer-bedeutet.html). Die…
Änderungen im MedCanG- Telemedizin droht das Aus
Das Bundesgesundheitsministerium legte einen Referentenentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG), vor. Er soll Fehlentwicklungen nach der Teillegalisierung von Cannabis korrigieren. Seit dem 1. April 2024 gilt medizinisches Cannabis in Deutschland nicht mehr als Betäubungsmittel, sondern als…