Fotorecht

LG Köln zur urheberrechtlichen Haftung ausländischer Webseite- es stellt fest:

1. Zur vorliegend zu bejahenden Anwendbarkeit deutschen Urheberrechts auf den Fall einer öffentlichen Zugänglichmachung von Lichtbildern auf der Webseite eines italienischen Unternehmens. 2. Zur Berechnung lizenzanalogen Schadensersatzes in einem solchen “Auslandsfall”, insbesondere Vornahme eines Abzugs wegen nur teilweiser Betroffenheit des Territorium der Bundesrepublik Der Sachverhalt: Die Beklagte ist ein italienisches Unternehmen, das auf die Verarbeitung…

Weiterlesen
20. Mar 2024