Erneuter Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte in Fotosachen

Wieder einmal gingen in Sachen Fotoklau Abgemahnte davon aus, keine Reaktion sei eine gute Strategie. Wieder einmal zeigt sich, dass dies falsch ist. Nimrod Rechtsanwälte verfolgen Urheberrechtsverletzungen konsequent unter Einsatz aller prozessualen Möglichkeiten.

Das Gericht stellte fest, dass die Einwände der anwaltlich vertretenen Gegenseite unerheblich waren. Insbesondere ist das das LG Hamburg für Interfälle im Bundesgebiet zuständig sein kann. Ebenfalls wurde bestätigt, dass die Rechteinhaberschaft durch Vorlage einer Fotoserie nachgewiesen werden kann. Dass das Einhalten von Stellungnahmefristen nicht dringlichkeitsschädlich ist, wurde ebenfalls festgestellt. Der Gegenstandswert wurde mit 7.000,00€ angenommen.