te in einem Beschluss fest, dass Fehlerfreiheit bei der Ermittlung von IP- Adressen nicht erforderlich ist. Der Schadensersatz beträgt das 50-fache des Kaufpreises.
Nimrod schaffen weitere Rechtssicherheit für Urheber
Wieder einmal meinte eine Gesellschaft, auf eine Abmahnung nicht regieren zu müssen. In der Abmahnung wurde die Nutzung eines Fotos ohne erforderliche Lizenz und ohne zwingende Angabe des Urhebers an dem Foto (!) moniert. Der Gegner reagierte nicht.
Wieder einmal Filesharing: 100 Prozent Erfolg vor dem AG München
Wieder einmal zeigt sich, dass die Durchsetzung von Immaterialgütern erhebliche Kenntnisse erfordert und es sich für Abgemahnte lohnt, Vergleichsangebote anzunehmen. …
Filesharing- Urteil des AG Frankfurt am Main
Erneuter Erfolgt der Nimrod Rechtsanwälte in Sachen Filesharing vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main konnten die Nimrod Rechtsanwälte erfolgreich die …
Weiterer Erfolg in Sachen Bilderklau
Erneut konnten die Nimrod Rechtsanwälte die Rechte Ihres Mandanten vor dem Landgericht Berlin zu dem Az.: 15 O 177/22 durchsetzen. …
Fotoklau: erneuter Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte
Erneut konnten die Nimrod Rechtsanwälte die Rechte Ihres Mandanten vor dem Landgericht Berlin durchsetzen. Der Mandant ist namhafter Fotograf. Sachverhalt: …
Weiterer Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte- Ordnungsgeld gegen unberechtigte Nutzer
Das LG Hamburg bestätigt, dass eine öffentliche Zugänglichmachung auch vorliegt, wenn die verletzende URL lang ist, hier 87 Stellen.
Erneuter Sieg der Nimrod Rechtsanwälte vor dem AG Düsseldorf
Nimrod Rechtsanwälte konnten erneut einen Sieg vor dem AG Düsseldorf erringen. Ein Filesharer wurde voll im Rahmen der Anträge der Nimrod Rechtsanwälte verurteilt.
EU- Förderung für die Entwicklung von Games- Einreichfrist 12.02.2020
Die EU hat mit dem Programm CREATIVE EUROPE ein Förderprogramm aufgelegt, das folgende Ziele hat: Erhaltung, Entwicklung und Förderung der …
Amtsgericht Oldenburg bestätigt die Zuverlässigkeit der von der Texcipio eingesetzten Software und die nicht Anwendbarkeit der Begrenzung des Gegenstandswerts der vorgerichtlichen Abmahnung auf 1000,00 €.
Amtsgericht Oldenburg bestätigt die Zuverlässigkeit der von der Texcipio eingesetzten Software und die nicht Anwendbarkeit der Begrenzung des Gegenstandswerts der …