Fotoklau: weiterer Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte

das Landgericht Hamburg hat wieder einmal die Rechtsauffassung der Nimrod Rechtsanwälte bestätigt, wonach eine große Webplattform vollumfänglich zur Unterlassung verpflichtet wurde.

Besonders waren dem Fall, dass der Gegner nach der Abmahnung eine Schutzschrift einreichte. Eine Schutzschriften sind vorbeugende Verteidigungsschriftsätze gegen erwartete Anträge auf Arrest oder einstweilige Verfügung. In dieser meinte er, die Urheberschaft sei nicht ausreichend belegt, die urheberrechtlich geschützten Werke seien nicht mit denjenigen identisch, die auf der Webseite verwandt wurden und nur derjenige könne die Links aufrufen, der die konkreten Links habe. Die Webseite habe keine Suchfunktion.

Aus den in der Verfügung ersichtlichen Gründen, die Verfügung ist hier abrufbar, wurden die Argumente zurückgewiesen. Der Erfolg reiht sich in eine erhebliche Reihe gerichtlicher Erfolge ein, so etwa hier, hier oder hier.

Alles in allem zeigt sich, dass es für Nutzer von urheberrechtlich geschützten Werken sinnvoll ist, ein sogenanntes Rechteclearing vorzunehmen.