Nimrod Rechtsanwälte sind stark im Bereich des Fotorechts oder „Recht des Fotoklau“ aktiv. Im Rahmen dieser Fälle stellt sich nach der Abgabe einer annehmbaren Unterlassungserklärung immer wieder die Frage, ob gegen diese verstoßen wurde, wenn die Rechtsverletzung noch auf der sog. waybackback machine zu finden ist.
Wieder einmal Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte: erneuter Beschluss des LG Hamburg
Ein bekannter Fotograf beauftragte die Nimrod Rechtsanwälte mit der Durchsetzung der Rechte an einem seiner Fotos. Es ging um die Verwendung eines Fotos ohne Rechte und ohne Nennung des Namens.
Urteil zur Nutzung von Marken bei Spielzeugen
In einem für die Gamesbranche zu beachtenden Urteil hat das OLG Köln folgendes festgestellt: Auf die Berufung der Beklagten wird …
Weiterer Erfolg in Sachen Bilderklau
Erneut konnten die Nimrod Rechtsanwälte die Rechte Ihres Mandanten vor dem Landgericht Berlin zu dem Az.: 15 O 177/22 durchsetzen. …
Fotoklau: erneuter Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte
Erneut konnten die Nimrod Rechtsanwälte die Rechte Ihres Mandanten vor dem Landgericht Berlin durchsetzen. Der Mandant ist namhafter Fotograf. Sachverhalt: …
Nimrod setzt Rechte von Fotografen in der Schweiz durch
Der Mandant der Nimrod Rechtsanwälte musste feststellen, dass eines seiner Fotos auf einer Webseite verwendet wurde. Dabei wurde sein Name nicht genannt. Die Webseite wird von einer schweizer AG betrieben. Diese reahierte nicht auf die Abmahnung,. so dass die Rechte im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden mussten.
EU- Förderung für die Entwicklung von Games- Einreichfrist 12.02.2020
Die EU hat mit dem Programm CREATIVE EUROPE ein Förderprogramm aufgelegt, das folgende Ziele hat: Erhaltung, Entwicklung und Förderung der …
Umfrage zur Relevanz der MFM Honorartabelle
In der Vielzahl von Fällen um die rechtswidrige Verwendung von Fotografienm geht es um die MFM- Honorartabelle, um den Wert …
Erneuter Paukenschlag des EuGH: Wer eine Facebook Fanpage betreibt, die einen „Gefällt mir“ button enthält, kann sog. gemeinsamer Verantwortlicher sein
1. Die Art. 22 bis 24 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung, die es Verbänden zur Wahrung von Verbraucherinteressen erlaubt, gegen den mutmaßlichen Verletzer von Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten Klage zu erheben, nicht entgegenstehen.
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AirBnB durch VG München zur Auskunft verpflichtet- Bussgelder drohen
AirbnB wurde durch das VG München dazu verurteilt, Namen und Adresse der Gastgeber in der Stadt München offen zu legen. …