Erneut konnten die Nimrod Rechtsanwälte die Rechte Ihres Mandanten vor dem Landgericht Berlin zu dem Az.: 15 O 177/22 durchsetzen. …
Fotoklau: erneuter Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte
Erneut konnten die Nimrod Rechtsanwälte die Rechte Ihres Mandanten vor dem Landgericht Berlin durchsetzen. Der Mandant ist namhafter Fotograf. Sachverhalt: …
Nimrod setzt Rechte von Fotografen in der Schweiz durch
Der Mandant der Nimrod Rechtsanwälte musste feststellen, dass eines seiner Fotos auf einer Webseite verwendet wurde. Dabei wurde sein Name nicht genannt. Die Webseite wird von einer schweizer AG betrieben. Diese reahierte nicht auf die Abmahnung,. so dass die Rechte im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden mussten.
EU- Förderung für die Entwicklung von Games- Einreichfrist 12.02.2020
Die EU hat mit dem Programm CREATIVE EUROPE ein Förderprogramm aufgelegt, das folgende Ziele hat: Erhaltung, Entwicklung und Förderung der …
Umfrage zur Relevanz der MFM Honorartabelle
In der Vielzahl von Fällen um die rechtswidrige Verwendung von Fotografienm geht es um die MFM- Honorartabelle, um den Wert …
Erneuter Paukenschlag des EuGH: Wer eine Facebook Fanpage betreibt, die einen „Gefällt mir“ button enthält, kann sog. gemeinsamer Verantwortlicher sein
1. Die Art. 22 bis 24 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung, die es Verbänden zur Wahrung von Verbraucherinteressen erlaubt, gegen den mutmaßlichen Verletzer von Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten Klage zu erheben, nicht entgegenstehen.
2. Der Betreiber einer Website wie die Fashion ID GmbH & Co. KG, der in diese Website ein Social Plugin einbindet, das den Browser des Besuchers dieser Website veranlasst, Inhalte des Anbieters dieses Plugins anzufordern und hierzu personenbezogene Daten des Besuchers an diesen Anbieter zu übermitteln, kann als für die Verarbeitung Verantwortlicher im Sinne von Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 95/46 angesehen werden. Diese Verantwortlichkeit ist jedoch auf den Vorgang oder die Vorgänge der Verarbeitung personenbezogener Daten beschränkt, für den bzw. für die er tatsächlich über die Zwecke und Mittel entscheidet, d. h. das Erheben der in Rede stehenden Daten und deren Weitergabe durch Übermittlung.
3. In einer Situation wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, in der der Betreiber einer Website in diese Website ein Social Plugin einbindet, das den Browser des Besuchers dieser Website veranlasst, Inhalte des Anbieters dieses Plugins anzufordern und hierzu personenbezogene Daten des Besuchers an diesen Anbieter zu übermitteln, ist es erforderlich, dass der Betreiber und der Anbieter mit diesen Verarbeitungsvorgängen jeweils ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 7 Buchst. f der Richtlinie 95/46 wahrnehmen, damit diese Vorgänge für jeden Einzelnen von ihnen gerechtfertigt sind.
4. Art. 2 Buchst. h und Art. 7 Buchst. a der Richtlinie 95/46 sind dahin auszulegen, dass in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens, in der der Betreiber einer Website in diese Website ein Social Plugin einbindet, das den Browser des Besuchers dieser Website veranlasst, Inhalte des Anbieters dieses Plugins anzufordern und hierzu personenbezogene Daten des Besuchers an diesen Anbieter zu übermitteln, die nach diesen Vorschriften zu erklärende Einwilligung von dem Betreiber nur in Bezug auf den Vorgang oder die Vorgänge der Verarbeitung personenbezogener Daten einzuholen ist, für den bzw. für die dieser Betreiber tatsächlich über die Zwecke und Mittel entscheidet. Darüber hinaus ist Art. 10 dieser Richtlinie dahin auszulegen, dass in einer solchen Situation auch die in dieser Bestimmung vorgesehene Informationspflicht den Betreiber trifft, wobei dieser die betroffene Person jedoch nur in Bezug auf den Vorgang oder die Vorgänge der Verarbeitung personenbezogener Daten informieren muss, für den bzw. für die dieser Betreiber tatsächlich über die Zwecke und Mittel entscheidet.
AirBnB durch VG München zur Auskunft verpflichtet- Bussgelder drohen
AirbnB wurde durch das VG München dazu verurteilt, Namen und Adresse der Gastgeber in der Stadt München offen zu legen. …
Landgericht Berlin, Beschluss vom 25.09.2018, Az. 15 O 409/18
Die NIMROD Rechtsanwälte haben erneut erfolgreich die Rechte einer Fotografin durchgesetzt, deren Bild unberechtigt zu Werbezwecken im Internet genutzt wurde. …
Kinderbilder schwärzen in Abschiedsalben? DSGVO verunsichert Eltern und Erzieher und führt zu erstaunlichen Ergebnissen
Die DSGVO sorgt auch weiterhin für Verunsicherung. In den Medien war diese Woche ein besonders bizarrer Fall diskutiert worden. Eine …
Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7% statt 19% für Hochzeitsfotografen
Wie das FG Berlin- Brandenburg jüngst bestätigte, können Hochzeitsfotografen den ermäßigten Steuersatz von 7% statt 19% nicht für sich beanspruchen. …