EU- Förderung für die Entwicklung von Games- Einreichfrist 12.02.2020

Die EU hat mit dem Programm CREATIVE EUROPE ein Förderprogramm aufgelegt, das folgende Ziele hat:

  1. Erhaltung, Entwicklung und Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt in Europa und Förderung des europäischen Kulturerbes;
  2. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kulturellen und kreativen Sektoren Europas insbesondere der audiovisuellen Branche, um intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu fördern.

Das Förderprogramm will jenes erreichen:

Entwicklung von europäischen audiovisuellen Werken, insbesondere von Film- und Fernsehproduktionen wie Spielfilmen, Dokumentarfilmen, Kinder- und Trickfilmen, sowie von interaktiven Werken wie Videospielen und Multimedia-Werken, die ein erhöhtes Potenzial für eine grenzüberschreitende Verbreitung mitbringen;

Teilnehmen kann jeder, der

  • Private Organisation: Auszug aus dem Amts- oder Gesetzblatt, Kopie der Satzung, Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Nachweis über die Umsatzsteuerpflicht (sind Handelsregister- und Umsatzsteuernummer identisch, wie dies in einigen Ländern der Fall ist, wird nur eines dieser Dokumente benötigt);
  • Öffentliche Organisation: Kopie der Entschließung oder Entscheidung oder eines anderen amtlichen Dokuments zur Gründung der öffentlich-rechtlichen Einrichtung;
  • Natürliche Personen: Fotokopie des Personalausweises und/oder des Reisepasses; ggf. Nachweis über die Umsatzsteuerpflicht (z. B. für bestimmte Selbständige);
  • Organisationen ohne Rechtspersönlichkeit: Dokumente, die nachweisen, dass der/die Vertreter der betreffenden Organisation befugt ist/sind, im Namen der Organisation rechtliche Verpflichtungen einzugehen;
  • Konsortium: Schreiben der einzelnen Mitglieder zur Bestätigung ihrer Teilnahme am Projekt (zusätzlich zu den Nachweisen zu ihrem Rechtsstatus).

Der Fördertopf hat insgesamt ein Volumen von 3,78 Mio €. Es können bis zu 150.000,00€ für die Entwicklung von GAME Konzepten und die Entwicklung von Prototypen erlangt werden.

Die Unterlagen sind hier abrufbar