Fotoklau- weiterer Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte
Das Landgericht Berlin hat einem französischen Fotografen im Wege einer einstweiligen Verfügung umfassenden Rechtsschutz gegen die unlizenzierte Nutzung seines Fotos durch ein deutsches Medienunternehmen gewährt. Dieses hatte ein urheberrechtlich geschütztes Bild des Fotografen auf seiner öffentlich zugänglichen Webseite verwendet, ohne dessen Zustimmung einzuholen oder den Fotografen als Urheber zu benennen.
Der Fotograf ließ das Unternehmen nach deutschem Recht anwaltlich abmahnen und forderte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung – ohne Reaktion. Das konnte er, da nach § 120 UrhG:
(1) Deutsche Staatsangehörige genießen den urheberrechtlichen Schutz für alle ihre Werke, gleichviel, ob und wo die Werke erschienen sind. Ist ein Werk von Miturhebern (§ 8) geschaffen, so genügt es, wenn ein Miturheber deutscher Staatsangehöriger ist.
(2) Deutschen Staatsangehörigen stehen gleich:
- Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, und
- Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Aufgrund der fortdauernden Rechtsverletzung erließ das Gericht die Verfügung ohne mündliche Verhandlung. Die Richter bestätigten den Unterlassungsanspruch nach § 97 Abs. 1 UrhG in Verbindung mit den Vorschriften über Vervielfältigung (§ 16 UrhG), öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) und das Urheberbenennungsrecht (§ 13 UrhG). Die Wiederholungsgefahr sah das Gericht als gegeben an, da weder eine Unterlassungserklärung abgegeben noch die Verletzungshandlung wirksam beendet wurde.
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, und
Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Bei der Beendigung der Rechtsverletzung hat sich in den letzten Jahren eine fragwürdige Rechtsprechung entwickelt, wonach die Dringlichkeit entfällt, wenn das Foto entfernt wird, aber keine Unterlassungserklärung abgegeben wird.
In diesem Fall jedenfalls wurde die Antragsgegnerin zur Unterlassung verpflichtet und trägt die gesamten Verfahrenskosten. Für jede zukünftige Zuwiderhandlung drohen Ordnungsgelder bis 250.000 € oder Ordnungshaft. Der Beschluss zeigt, wie effektiv und schnell Fotografen mit anwaltlicher Unterstützung gegen unberechtigte Bildnutzung vorgehen können – ohne langwieriges Hauptsacheverfahren.
Wieder einmal- Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte
Das Amtsgericht Memmingen (Az. 12 C 121/23) hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht automatisch für den Download eines Computerspiels haftet, der über eine Tauschbörse erfolgt sein soll. Die Rechteinhaberin des Games hatte Schadensersatz und…
Mise en demeure de Depicta, Robert Fechner de Berlin? Que faire?
Avez-vous reçu une mise en demeure de DEPICTA LEGAL ? Vous avez reçu un e‑mail de DEPICTA LEGAL vous accusant d’avoir utilisé une photographie sans autorisation, violant ainsi les droits d’auteur et la personnalité de l’auteur, et vous…
Abmahnungen durch Depicta GmbH: Was Betroffene wissen sollten
In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen die Depicta GmbH Urheberrechtsverletzungen wegen der unberechtigten Nutzung von Fotografien im Internet abmahnt. Hinter Depicta steckt RA Robert Fechner, der in der Vergangenheit für Nico Trinkhaus und…
Fotoklau- weiterer Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte
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Online Streitbeilegungsplattform der EU “endlich” abgeschaltet
Ab dem 20. Juli 2025 wird die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) abgeschaltet. Grundlage hierfür ist die Verordnung (EU) 2024/3228, die die bisher geltende ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 außer Kraft setzt (vgl. EU-Kommission, https://consumer-redress.ec.europa.eu/site-relocation_en; e-recht24, https://www.e-recht24.de/news/ecommerce/13399-eu-stellt-streitbeilegungsplattform-ein-was-das-fuer-sie-als-unternehmer-bedeutet.html). Die…
Änderungen im MedCanG- Telemedizin droht das Aus
Das Bundesgesundheitsministerium legte einen Referentenentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG), vor. Er soll Fehlentwicklungen nach der Teillegalisierung von Cannabis korrigieren. Seit dem 1. April 2024 gilt medizinisches Cannabis in Deutschland nicht mehr als Betäubungsmittel, sondern als…
5.000 € DSGVO-Schadensersatz wegen Tracking auf Drittseiten – Urteil des LG Leipzig gegen Social-Media-Konzern
Das Landgericht Leipzig hat mit Urteil vom 04.07.2025 (Az. 05 O 235/23) einen wegweisenden Schadensersatzanspruch in Höhe von 5.000 € gegen den Betreiber eines großen sozialen Netzwerks zugesprochen. Der Kläger hatte ausschließlich privat das Netzwerk genutzt, jedoch…
Wie ist das Verhältnis von § 286 ZPO, die freie Beweiswürdigung, zur DSGVO
In zivilrechtlichen Verfahren stellt sich häufig die Frage, ob Beweismittel, die personenbezogene Daten enthalten, nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschwärzt werden müssen. Besonders relevant ist diese Problematik im Rahmen des § 286 ZPO, der die…
Filesharing: Amtsgericht Amberg verurteilt Anschlussinhaber zur Zahlung von 1.499,50 € Schadensersatz
Urheberrechtsverletzung über P2P-Netzwerk führt zu voller Haftung des Anschlussinhabers In einem aktuellen Urteil vom 26.05.2025 hat das Amtsgericht Amberg einen Anschlussinhaber wegen Urheberrechtsverletzung zur Zahlung von 1.499,50 € Schadensersatz und zur Freistellung von Abmahnkosten in Höhe von…
Protégez vos droits en Allemagne : ce que les photographes français doivent savoir
En tant que photographe professionnel en France, vos œuvres circulent souvent sur Internet, y compris en Allemagne. Mais que faire si vos photos sont utilisées sans autorisation sur des sites allemands, dans des boutiques en ligne,…