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Makler

Im Folgenden erhalten Sie Informationen über das Wettbewerbsrecht im Maklerwesen.

Wettbewerbsrecht für Makler

Auch Makler unterliegen einem hohen Konkurrenzdruck. Dieser wird durch das Internet noch verstärkt. In diesem Zusammen hang sehen sich Makler vermehrt den Abmahnungen von Konkurrenten ausgesetzt, insbesondere wenn Sie Webseiten betreiben oder auf Immobilienportalen inserieren. Neben allgemeinen Vorschriften des Fernabsatzrechts unterliegen Makler besonderen berufsspezifischen Vorschriften, die oftmals zu wettbewerbsrechtlich relevanten Verfehlungen führen. Dabei wird es für den Makler nicht einfacher, dass gerade in diesem Bereich noch erheblich Unsicherheiten herrschen und selbst die Rechtsprechung in scheinbar einfachen Fragen völlig gegensätzliche Positionen vertritt. So urteilte beispielsweise das LG München II, dass Makler nicht von den Pflichtangaben nach § 16a EnEV zum Energieausweis betroffenen sind und erhielt mit dieser Position Unterstützung aus Bielefeld, Düsseldorf und Gießen, während die Landgerichte München I, Tübingen, Traustein Münster und Würzburg für eine Verpflichtung des Maklers urteilten. Dass in dieser Frage nicht einmal innerhalb der Münchner Landgerichte Einigkeit herrscht, zeigt, welchem Risiko sich Makler ausgesetzt sehen. Auch die großen Immobilienportale tragen nur bedingt dazu bei, Maklern das rechtsichere Inserieren leichter zu machen. Die Vorgaben eines Immobilienprotals gewissenhaft auszufüllen genügt vielfach nicht. Der Makler ist gezwungen weitere Angaben, beispielsweise in der Objektbeschreibung unterzubringen, will er sich nicht dem Risiko der Abmahnung eines Konkurrenten aussetzen. Dieses Risiko können die NIMROD Rechtsanwälte für Sie minimeren, indem wir beispielsweise Ihre Webauftritte und Inserate überprüfen. Außerdem verfassen Ihre AGB und andere Rechtstexte und beraten und vertreten Sie bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durch Dritte. Gleichzeitig und gehen aktiv gegen Wettbewerbsverstöße Ihrer Konkurrenten vor. (Alternativ: Gleichzeitig können wir Ihnen helfen, von rechtlichen Unsicherheiten zu profieren und aktiv gegen Konkurrenten vorzugehen.)

Nachrichten für Makler:

Nochmal Filesharing- Anschlussinhaber zu 1.500,00€ Schadensersatz verurteilt

Das Ag Köln hat in einem weitere Filesharing Fall einen Anschlussinhaber verurteilt. Der Anschlussinhaber wurde zu 1.500,00€ Schadensersatz, 281,30€ Kosten der Abmahnung und Erstattung aller Kosten verurteilt. Das Gericht stellte insbesondere fest, dass Computerspiele als Sprachwerke…

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Erstes verwaltungsrechtliches Urteil zu Allgemeinverfügungen zum Cannabis Verbot- hier auf dem Hessentag

Die Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichts sollte beachtet werden. Sie stellt Alkohol und Zigaretten mit Cannabis gleich und bestätigt eine Allgemeinverfügung, die den KOnsum von Cannabis allgemein auf dem Hessentag verbietet: Leitsatz 1. Eine Allgemeinverfügung, die das…

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