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Makler

Im Folgenden erhalten Sie Informationen über das Wettbewerbsrecht im Maklerwesen.

Wettbewerbsrecht für Makler

Auch Makler unterliegen einem hohen Konkurrenzdruck. Dieser wird durch das Internet noch verstärkt. In diesem Zusammen hang sehen sich Makler vermehrt den Abmahnungen von Konkurrenten ausgesetzt, insbesondere wenn Sie Webseiten betreiben oder auf Immobilienportalen inserieren. Neben allgemeinen Vorschriften des Fernabsatzrechts unterliegen Makler besonderen berufsspezifischen Vorschriften, die oftmals zu wettbewerbsrechtlich relevanten Verfehlungen führen. Dabei wird es für den Makler nicht einfacher, dass gerade in diesem Bereich noch erheblich Unsicherheiten herrschen und selbst die Rechtsprechung in scheinbar einfachen Fragen völlig gegensätzliche Positionen vertritt. So urteilte beispielsweise das LG München II, dass Makler nicht von den Pflichtangaben nach § 16a EnEV zum Energieausweis betroffenen sind und erhielt mit dieser Position Unterstützung aus Bielefeld, Düsseldorf und Gießen, während die Landgerichte München I, Tübingen, Traustein Münster und Würzburg für eine Verpflichtung des Maklers urteilten. Dass in dieser Frage nicht einmal innerhalb der Münchner Landgerichte Einigkeit herrscht, zeigt, welchem Risiko sich Makler ausgesetzt sehen. Auch die großen Immobilienportale tragen nur bedingt dazu bei, Maklern das rechtsichere Inserieren leichter zu machen. Die Vorgaben eines Immobilienprotals gewissenhaft auszufüllen genügt vielfach nicht. Der Makler ist gezwungen weitere Angaben, beispielsweise in der Objektbeschreibung unterzubringen, will er sich nicht dem Risiko der Abmahnung eines Konkurrenten aussetzen. Dieses Risiko können die NIMROD Rechtsanwälte für Sie minimeren, indem wir beispielsweise Ihre Webauftritte und Inserate überprüfen. Außerdem verfassen Ihre AGB und andere Rechtstexte und beraten und vertreten Sie bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durch Dritte. Gleichzeitig und gehen aktiv gegen Wettbewerbsverstöße Ihrer Konkurrenten vor. (Alternativ: Gleichzeitig können wir Ihnen helfen, von rechtlichen Unsicherheiten zu profieren und aktiv gegen Konkurrenten vorzugehen.)

Nachrichten für Makler:

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Das Bundesgesundheitsministerium legte einen Referentenentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG), vor. Er soll Fehlentwicklungen nach der Teillegalisierung von Cannabis korrigieren. Seit dem 1. April 2024 gilt medizinisches Cannabis in Deutschland nicht mehr als Betäubungsmittel, sondern als…

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5.000 € DSGVO-Schadensersatz wegen Tracking auf Drittseiten – Urteil des LG Leipzig gegen Social-Media-Konzern

Das Landgericht Leipzig hat mit Urteil vom 04.07.2025 (Az. 05 O 235/23) einen wegweisenden Schadensersatzanspruch in Höhe von 5.000 € gegen den Betreiber eines großen sozialen Netzwerks zugesprochen. Der Kläger hatte ausschließlich privat das Netzwerk genutzt, jedoch…

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