Das neue Cannabisgesetz

Nimrod Rechtsanwälte teilen die Freude über die Verabschiedung des Cannabisgesetzes. Der Weg ist unfrei für kontrollierten legalen Anbau von Cannabis in Deutschland. Auch dürfte sich der Markt für medizinisches Cannabis signifikant entwickeln, da die würden zur Verschreibung wesentlich reduziert werden.

Gleichwohl sollte nicht vergessen werden, dass die Bundesregierung am 20.03.2024 eine Protokollerklärung zum Cannabisgesetz veröffentlicht hat.

Die wesentlichen Punkte der Protokollerklärung sind:

•  Im  Cannabisgesetz  ist  derzeit  eine  jährliche  Kontrolle  der  Anbauvereinigungen  durch  die Überwachungsbehörden als Soll-Regelung vorgesehen. Um den Vollzugsaufwand für die Länder zu reduzieren, wird anstelle von „jährlichen“ „regelmäßige“ Kontrollen vorgesehen. Dies würde den Ländern einen ausreichend flexiblen und risikobasierten Handlungsspielraum bei der Umsetzung des Cannabisgesetzes eröffnen, wobei die Kontrolldichte später evaluiert werden sollte.

•  Um  den  gemäß  den  europarechtlichen  Vorgaben  erforderlichen  nicht-gewerblichen  Anbaucharakter  der  Anbauvereinigungen  zum  Zwecke  des  Eigenkonsums  sicherzustellen,  wird  klargestellt,  dass  zum  Zweck  des  Anbaus  nicht  eine  Vielzahl  von  Anbauvereinigungen Anbauflächen am selben Ort bzw. im selben Objekt betreiben dürfen. So sollen kommerziellen „Plantagen“ vergleichbare Großanbauflächen ausgeschlossen werden, die dem erklärten Zweck eines kleinräumigen, nichtgewerblichen Eigenanbaus zum Eigenkonsum durch die aktive Mitarbeit der Mitglieder der jeweiligen Anbauvereinigungen entgegenstehen würden.

•  Zudem wird klargestellt, welche Tätigkeiten Anbauvereinigungen nicht an gewerbliche Anbieterauslagern dürfen, um eine europarechtswidrige Kommerzialisierung des Anbaus auszuschließen. Vermieden  werden  soll  beispielsweise,  dass  etwaige  Vertragspartner  bei  der  Anmietung  von Objekten zum Zwecke des Anbaus zugleich Vermieter, Energielieferant oder die für Objektsicherheit verantwortliche Personen sein können.

Wer die hier anliegende Protokollerklärung liest, wird feststellen, dass die vielfach propagierte Lösung über Betriebsgesellschaften kommerziellen Anbau umsetzen zu wollen, schlichtweg falsch sein dürfte. Es bleibt also abzuwarten, wie die Regulierung einzelnen umgesetzt werden wird. Große, geteilte Anbauflächen, wird es wohl zukünftig nicht geben.

Die Protokollerklärung kann hier abgerufen werden.