Das neue Cannabisgesetz
Nimrod Rechtsanwälte teilen die Freude über die Verabschiedung des Cannabisgesetzes. Der Weg ist unfrei für kontrollierten legalen Anbau von Cannabis in Deutschland. Auch dürfte sich der Markt für medizinisches Cannabis signifikant entwickeln, da die würden zur Verschreibung wesentlich reduziert werden.
Gleichwohl sollte nicht vergessen werden, dass die Bundesregierung am 20.03.2024 eine Protokollerklärung zum Cannabisgesetz veröffentlicht hat.
Die wesentlichen Punkte der Protokollerklärung sind:
• Im Cannabisgesetz ist derzeit eine jährliche Kontrolle der Anbauvereinigungen durch die Überwachungsbehörden als Soll-Regelung vorgesehen. Um den Vollzugsaufwand für die Länder zu reduzieren, wird anstelle von „jährlichen“ „regelmäßige“ Kontrollen vorgesehen. Dies würde den Ländern einen ausreichend flexiblen und risikobasierten Handlungsspielraum bei der Umsetzung des Cannabisgesetzes eröffnen, wobei die Kontrolldichte später evaluiert werden sollte.
• Um den gemäß den europarechtlichen Vorgaben erforderlichen nicht-gewerblichen Anbaucharakter der Anbauvereinigungen zum Zwecke des Eigenkonsums sicherzustellen, wird klargestellt, dass zum Zweck des Anbaus nicht eine Vielzahl von Anbauvereinigungen Anbauflächen am selben Ort bzw. im selben Objekt betreiben dürfen. So sollen kommerziellen „Plantagen“ vergleichbare Großanbauflächen ausgeschlossen werden, die dem erklärten Zweck eines kleinräumigen, nichtgewerblichen Eigenanbaus zum Eigenkonsum durch die aktive Mitarbeit der Mitglieder der jeweiligen Anbauvereinigungen entgegenstehen würden.
• Zudem wird klargestellt, welche Tätigkeiten Anbauvereinigungen nicht an gewerbliche Anbieterauslagern dürfen, um eine europarechtswidrige Kommerzialisierung des Anbaus auszuschließen. Vermieden werden soll beispielsweise, dass etwaige Vertragspartner bei der Anmietung von Objekten zum Zwecke des Anbaus zugleich Vermieter, Energielieferant oder die für Objektsicherheit verantwortliche Personen sein können.
Wer die hier anliegende Protokollerklärung liest, wird feststellen, dass die vielfach propagierte Lösung über Betriebsgesellschaften kommerziellen Anbau umsetzen zu wollen, schlichtweg falsch sein dürfte. Es bleibt also abzuwarten, wie die Regulierung einzelnen umgesetzt werden wird. Große, geteilte Anbauflächen, wird es wohl zukünftig nicht geben.
Die Protokollerklärung kann hier abgerufen werden.
Markenrecht: KMU Fonds der EUIPO eröffnet
Auch in diesem Jahr unterstützt die Europäische Kommission kleine und mittlere Unternehmen bei der Anmeldung gewerblicher Schutzrechte. Der KMU-Fonds ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) umgesetzt…
Games-Förderung des Bundes – Erster Förderaufruf gemäß der Förderrichtlinie „Games-Förderung des Bundes“ vom 27.12.2024
Überraschend hat der Bund Ende des Jahres 2024 neue Förderung für die Entwicklung von Games angekündigt. Angesichts vieler falschen Informationen, fassen wir zusammen: das Projekt darf noch nicht begonnen worden sein, bis Ende 2029 muss das…
Das Werbeverbot im KCanG – Was ist erlaubt, was nicht?
Wie die Morgenpost heute berichtete, müssen alle Berliner Cannabis Clubs Ihre sozial Media Kanäle abschalten. Doch ist das richtig? Werbeverbot für CSC – was gilt? Die Anwort findet sich im KCanG. Dort heißt es: Werbung und…
Erste Demo gegen die bayrische Umsetzung des KCanG
Demo gegen die strenge bayrische Linie zur Umsetzung des KCanG. Doch wie ist Praxis? Einrichtung einer zentralen Kontrolleinheit Die Bayerische Staatsregierung beschloss die Einrichtung einer zentralen Kontrolleinheit beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Diese Einheit…
Erlaubnis nach dem KCanG- Nimrod Rechtsanwälte teilen die Erlaubnis eines der Mandanten
Nimrod berieten im Mai einen Mandanten bei der Antragstellung nach dem KCanG, insbesondere bei der Erstellung der Satzung. Nun verdichten sich die jeweiligen Landesanforderungen an Erlaubnisse nach dem KCanG. Nimrod Rechtsanwälte haben bereits im Mai 2024…
Stellungnahme des Bezirksamts Hamburg Altona- warum werden Anträge nach dem KCanG abgelehnt
Das Bezirksamt Hamburg Altona ist für Anträge nach dem KCanG zuständig. Das KCanG ist die Grundlage für den gemeinschaftlichen Cannabisanbau, sog. CSC. Wir haben das Bezirksamt gefragt, welche Gründe zu einer Anlehnung führen. Das Bezirksamt antwortete…
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erlässt Zuständigkeitsverordnung (KCanWV) nach § 2 Abs. 4 KCanG zu Konsumcannabis Forschungsprojekten- Auswirkungen auf die angeblichen Modellprojekte der Sanity Group?
In einer Pressemitteilung vom 11.12.2024 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bekannt gegeben, eine Zuständigkeitsverordnung für die Genehmigung, Durchführung und Überwachung von Forschungsprojekten zu Konsumcannabis erlassen zu haben. Die finale Ausarbeitung liegt uns -stand…
Mitwirkungskonzept nach dem KCanG- Erfordnis für den Erhalt einer Erlaubnis
Mehr und mehr Bundesländer wollen ein Mitwirkungskonzept für die Erlaubnis nach dem KCanG. Ein Muster eines Mitwirkungskonzepts nach dem KCAnG wurde hierfür entwickelt. Begründet wird dies mit dem Wortlaut des §17 KCanG. Es gab deswegen bereits…
Versagung der Erlaubnis nach dem KCanG für eine Anbauvereinigung aufgrund mangelnder -satzungsgemäßer- Verpflichtung zur eigenhändigen Mitwirkung beim unmittelbaren Cannabisanbau?
Uns erreichte gestern ein Ablehnungsbescheid -in anonymisierter Form hier einsehbar: des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) für die Beantragte Erlaubnis einer Anbauvereinigung. Es ist anzumerken, dass es sich bei diesem Bescheid um den Ersten…