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Deutsch-französischer Rechtsverkehr

Der Punkt deutsch-französischer Rechtsverkehr ist durchsetzt durch alle Rechtsgebiete. Nimrod Rechtsanwälte haben durch ihre interkulturelle Berufserfahrung, Ausbildung und Partnerschaften die Möglichkeit, Unternehmen aller Art darin in den Geschäftsverkehr mit Frankreich bzw. Deutschland zu treten.

Wir unterstützen insbesondere

  • bei der Gründung von Unternehmen,
  • bei der Einhaltung der jeweils geltenden Regularien,
  • Gestaltung von Verträgen und
  • soweit erforderlich bei der Führung von Prozessen.

Bei der stets zu vermeidenden Führung von Prozessen haben Nimrod Rechtsanwälte durch ihre Ausbildung und Berufserfahrung Kenntnisse der spezifischen prozessualen und materiellen Besonderheiten.