Impressum

NIMROD RECHTSANWÄLTE
Bockslaff Kupferberg GbR

Sitz der Rechtsanwaltskanzlei:
Emser Straße 9
10719 Berlin

Tel.: +49 (0) 30 544 61 793
Fax: +49 (0) 30 544 61 794

E-Mail:  info@nimrod-rechtsanwaelte.de
Internet: www.nimrod-rechtsanwaelte.de/wordpress

Geschäftsführende Gesellschafter und Inhaltlich Verantwortliche:
Frederik Bockslaff, Christian Kupferberg

Rechtsform:
Die Bockslaff Kupferberg GbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.):
DE 281523251

Zuständige Aufsichtsbehörden:
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gehören der folgenden Rechtsanwaltskammer, welche zugleich Aufsichtsbehörde ist, an:
Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin,
Tel.: +49 (0) 30 30 69 31-0, Fax: +49 (0) 30 30 69 31-99, E-Mail: info@rak-berlin.de.

Gesetzliche Berufsbezeichnung:
Die gesetzliche Berufsbezeichnung unserer Berufsträger lautet: Rechtsanwältin/Rechtsanwalt.

Allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten unserer Kanzlei ist die Berufsbezeichnung in der Bundesrepublik Deutschland verliehen worden.

Berufsrechtliche Regelungen:
– Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
– Berufsordnung (BORA)
– Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
– Fachanwaltsordnung (FAO)
– Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
– Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)

Grundsätzlich können Verbraucher Streitigkeiten vor der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft schlichten lassen. HIER der Link. Wir beteiligen uns daran nicht.

Berufshaftpflichtversicherung:
HDI Gerling Firmen und Privatversicherung AG, Riethorst 2, 30659 Hannover- RA Bockslaff

Die Haftungssumme pro Schadensfall beläuft sich auf EUR 1,0 Millionen pro Kalenderjahr.

Der räumliche Geltungsbereich der Versicherungen ist:

1. Deutschland

2. Europäisches Ausland

Versichert sind Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten

a) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht;

b) des Rechtsanwalts vor europäischen Gerichten

3. Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Inanspruchnahme des jeweiligen Versicherungsnehmers vor außereuropäischen Gerichten.