Beschluss des LG Erfurt vom 30.07.2015, Az.: 3 O 933/15

In einem Beschluss des LG Erfurt konnten sich die NIMROD Rechtsanwälte erneut durchsetzen. Sie konnten das Gericht davon überzeugen, dass ihre Mandantin, die Aerosoft aktivlegitimiert hinsichtlich des Titels “Train Simulator 2015” ist. Der Antragsgegner haftet aufgrund der hier vorliegenden besonderen Situation als Täter. Das Gericht nahm einen Gegenstandswert von 15.000,00€ an. Der Beschluss ist hier abrufbar.

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