Urteil des AG Bochum vom 07.12.2016, Az.: 67 C 354/16

Auch das AG Bochum bestätigte die von den Nimrod Rechtsanwälten vertretene Rechtsauffassung und verurteilte einen Rechtsverletzer als Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung seines Sohnes! Es nahm für die Anwaltskosten einen Gegenstandswert von 10.000,00 € an. Den Schadensersatz bezifferte das Gericht antragsgemäß auf 600,00 €. Das Urteil ist hier abzurufen.

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