Bemerkenswertes Urteil des LG Köln- selbst bei einfacher Erfassung besteht ein Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der Ermittlungen

Wir gratulieren zunächst der Kanzlei RKA zu dem Erstreiten nachfolgenden Urteils. Warum ist das Urteil relevant? Das Urteil erhält seine Brisanz, weil bislang die Richtigkeit der Ermittlungen nur bei einfachen Erfassungen einer IP- Adresse gegeben war. Wir verweisen insofern auf den BGH. Er schrieb in seinem Urteil vom 11. Juni 2015, Az.: I ZR 19/15:…

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