UWG: LG Hamburg Beschluss v. 01.08.2016, Az.: 315 O 242/16 – Gegenstandswert fehlerhafter Datenschutzerklärung liegt bei 10.000,00 EUR

Die Rechtsauffassung von NIMROD Rechtsanwälte wird vom Landgericht Hamburg bestätigt. Die Kammer erlässt antragsgemäß eine Verfügung zugunsten einer Mandantin von NIMROD Rechtsanwälte. Hintergrund war die fehlende Datenschutzerklärung für ein Kontaktformular sowie die unzureichende Datenschutzerklärung für die Website als solche. Die Nutzer der Website wurden nur unzureichend über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten aufgeklärt. Diese Aufklärung wird…

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