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Filesharing: Beschluss Landgericht Frankenthal vom 22.08.2016, Az.: 6 O 214/16
Nunmehr bestätigt auch das Landgericht Frankenthal die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte. Die Kammer folgt NIMROD Rechtsanwälte in seinem Beschluss antragsgemäß. Dem Antragsgegner wird die Verbreitung des Computerspiels in P2P-Netzwerken verboten. Der Streitwert für diesen Unterlassungsanspruch ist auf 40.000,00 € festgesetzt worden. Der Beschluss ist hier abrufbar.
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