Office 365 datenschutzrechtlich kritisch- der Hessische Beauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit sieht dringenden Handlungsbedarf

Wie der Hessische Beauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit vor kurzem verlauten ließ, ist Office 365 datenschutzrechtlich unzulässig. Hintergrund ist, dass Office 365 die Daten der Nutzer in sogenannten Cloud speichert. Die Daten der Schüler liegen damit auf Servern von Microsoft. Die datenschutzrechtliche Unzulässigkeit fast der hessische Beauftragte für den Datenschutz und Informationfreiheit wie folgt…

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