§ 5 TMG und kein Ende

Der aktuelle Fall, der durch das LG Traunstein bearbeitet wurde, Urteil vom 21.07.2016, Az.: 1 HK O 168/16, veranlasst die Impressumspflichten geschäftsmäßiger Webseiten kurz darzustellen. Das Urteil ist dafür besonders exemplarisch. Hier seine Leitsätze: Eine geschäftliche Handlung eines Vereins ist anzunehmen, wenn mit einer Werbung um neue Mitglieder zugleich der Wettbewerb der vorhandenen Mitglieder gefördert…

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