Urteil des Landgerichts Berlin, vom 12.07.2018, AZ: 15 O 281/ 16

Nimrod Rechtsanwälte verzichten regelmäßig auf die Veröffentlichung obsiegender Versäumnisurteile. Bei diesem Urteil des Landgerichts Berlin muss jedoch eine Ausnahme gemacht werden. Hier wurde die Rechtsverletzung durch einen französischen Austauschschüler begangen. Dieser wurde im Vorfeld abgemahnt und sodann auf Grundlage deutschen Rechts auf: -Unterlassung -Schadensersatz -Erstattung der Anwaltskosten in Anspruch genommen. Aus dem vorliegenden Urteil ergibt…

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