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Beschluss des LG Saarbrücken vom 17.06.2015, Az.: 7 O 49/15
Nun hat auch das LG Saarbrücken die Rechtsauffassung der Nimrod Rechtsanwälte bestätigt und beschloss in einem einstweiligen Verfügungsverfahren, dass die Firma Aerosoft aktivlegitimiert hinsichtlich des Titels “Train Simulator 2015” ist. Das Gericht nahm eine Täterschaft an. Es setzte den Gegenstandswert auf 10.000,00€ fest. Der Beschluss ist hier abrufbar.
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