Beschluss des LG Erfurt vom 30.07.2015, Az.: 3 O 933/15

In einem Beschluss des LG Erfurt konnten sich die NIMROD Rechtsanwälte erneut durchsetzen. Sie konnten das Gericht davon überzeugen, dass ihre Mandantin, die Aerosoft aktivlegitimiert hinsichtlich des Titels “Train Simulator 2015” ist. Der Antragsgegner haftet aufgrund der hier vorliegenden besonderen Situation als Täter. Das Gericht nahm einen Gegenstandswert von 15.000,00€ an. Der Beschluss ist hier abrufbar.

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Beschluss des LG Saarbrücken vom 17.06.2015, Az.: 7 O 49/15

Nun hat auch das LG Saarbrücken die Rechtsauffassung der Nimrod Rechtsanwälte bestätigt und beschloss in einem einstweiligen Verfügungsverfahren, dass die Firma Aerosoft aktivlegitimiert hinsichtlich des Titels “Train Simulator 2015” ist. Das Gericht nahm eine Täterschaft an. Es setzte den Gegenstandswert auf 10.000,00€ fest. Der Beschluss ist hier abrufbar.

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