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Amtsgericht Hamburg stellt klar: der fliegende Gerichtsstand ist nach wie vor gegeben, der Gegenstandswert von Abmahnungen beträgt weiterhin 30.000,00€ bei Software
Das AG Hamburg stellt fest: es ist zuständig, der fliegende Gerichtsstand wurde nicht abgeschafft und der durch die Kanzlei Nimrod angenommene Gegenstandswert von 30.000,00€ ist angemessen. Den Beschluss können Sie hier abrufen.
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