LG Hamburg Beschluss v. 27.10.2015, Az.: 308 O 64/15

Das LG Hamburg bestätigt die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte. Die Begründung der Kammer beinhaltet die von den NIMROD Rechtsanwälten schon immer vertretene Rechtsauffassung zu Streitwerten in sämtlichen relevanten Punkten. Ein Streitwert in Höhe von 30.000,00 € ist für ein Computerspiel angemessen. Das LG stellt zunächst fest, dass die Bemessung des Streitwertes unter umfassender Berücksichtigung des…

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