Webdesigner haften auch für Urheberrechtsverstöße von Kunden-Bildern – AG Oldenburg (Urt. v. 17.04.2015 – Az.: 8 C 8028/15)

Nach einer Entscheidung des Amtsgericht Oldenburg (Urt. v. 17.04.2015 – Az.: 8 C 8028/15) sind Webdesigner in der Pflicht Kunden-Bilder auf Urheberrechtsverstöße zu überprüfen. Erfolgt eine solche Prüfung nicht haftet auch der Webdesigner auf Schadensersatz. Die Entscheidung: Die Klägerin ließ sich von dem Beklagten, einem Webdesigner eine Internetseite erstellen. Der Beklagte erhielt von der Klägerin…

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