Webdesigner haften auch für Urheberrechtsverstöße von Kunden-Bildern – AG Oldenburg (Urt. v. 17.04.2015 – Az.: 8 C 8028/15)
Nach einer Entscheidung des Amtsgericht Oldenburg (Urt. v. 17.04.2015 – Az.: 8 C 8028/15) sind Webdesigner in der Pflicht Kunden-Bilder auf Urheberrechtsverstöße zu überprüfen. Erfolgt eine solche Prüfung nicht haftet auch der Webdesigner auf Schadensersatz.
Die Entscheidung:
Die Klägerin ließ sich von dem Beklagten, einem Webdesigner eine Internetseite erstellen. Der Beklagte erhielt von der Klägerin einen Kartenausschnitt, den er auftragsgemäß in die Homepage einfügte.
Kurz darauf wurde die Klägerin von dem Rechteinhaber des Kartenausschnitts abgemahnt. Die Klägerin reagierte darauf nicht. Auch auf die im Folgenden erlassene einstweilige Verfügung erfolgte keine Reaktion. Erst auf ein kostenpflichtiges Abschlussschreiben hin wurde der Rechtsstreit beendet.
Die Klägerin verlangte nun von dem Beklagten Ersatz der entstandenen Kosten. Sie ist der Auffassung der Beklagte sei verpflichtet gewesen, sie auf den urheberrechtlichen Schutz des Kartenausschnitts hinzuweisen. Der Beklagte wandte ein, dass das Bild von der Klägerin stamme und seine Verantwortlichkeit schon deswegen nicht vorliegt. In jedem Fall sei eine Haftung jedoch durch seine AGB ausgeschlossen.
Das AG Oldenburg hat den Beklagten verurteilt 50% der Kosten zu übernehmen.
Nach Auffassung des Amtsgerichts haben sowohl die Klägerin als auch der Beklagte die Rechte an dem Kartenmaterial verletzt. Sie haften insoweit als Gesamtschuldner. Selbst wenn das Bildmaterial von der Klägerin stammte, besteht für den Beklagten eine vertragliche Beratungspflicht. Ein Ausschluss einer solchen Prüfpflicht durch die AGB kommt nicht in Betracht. Diese sind unwirksam, da sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen. Zu den wesentlichen Vertragspflichten bei der Konzeption und Gestaltung einer Internetpräsenz gehöre die Beachtung geltenden Rechts.
Eine solche Prüf- und Beratungspflicht kann allenfalls dann ausgeschlossen werden, wenn die Vergütung so gering ist, dass der Kunde mit einer umfangreichen Beratung nicht rechnen könne. Im streitigen Fall war es jedoch offensichtlich, dass der Kartenausschnitt gerade nicht von der Klägerin erstellt wurde.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Berufung beim LG Oldenburg läuft (Az.: 4 S 224/15).
Auffassung NIMROD Rechtsanwälte:
Ob eine grundsätzliche Prüfpflicht des Webdesigners besteht kann zunächst angezweifelt werden. Es lassen sich gute Argumente anführen, die eine solche Prüfpflicht ausschließen oder zumindest stark eingrenzen.
Die vom AG Oldenburg festgesetzte Haftungsquote dürfte jedoch keinesfalls in dieser Form bestand haben. Die Klägerin hätte hier bereits mit Erhalt der Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgeben können. Die Kosten des Verfügungsverfahrens sowie des Abschlussschreibens wären dann nicht entstanden. Die Untätigkeit der Klägerin hätte nach unserer Auffassung bei der Beurteilung der Haftungsquote Berücksichtigung finden müssen. Es bleibt abzuwarten wie das Berufungsgericht entscheidet.
KI-Urheberrecht 2026: AG München verneint Schutzfähigkeit von KI-Logos – Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Das Amtsgericht München hat eine wichtige Entscheidung zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von durch künstliche Intelligenz erzeugten Logos getroffen. Nach Auffassung des Gerichts fehlt es an einem Urheberrechtsschutz, wenn ein Design überwiegend durch generative KI erstellt wird und…
Musiknutzung in sozialen Netzwerken – Ihre Rechte als Künstler
Als Komponist, Texter oder Musikschaffender besitzen Sie ausschließlich die Rechte an Ihrem Werk. Musikstücke, Texte oder Melodien dürfen nicht ohne Ihre ausdrückliche Genehmigung in sozialen Netzwerken wie Instagram, TikTok, YouTube oder Facebook für gewerbliche Zwecke genutzt…
LG Berlin: 1.000 € Vertragsstrafe reicht nicht aus, um die Wiederholungsgefahr zu beseitigen
Eine Vertragsstrafe von nur 1.000,00 € in einer Unterlassungserklärung ist nach der Rechtsprechung regelmäßig unzureichend, um die erforderliche Abschreckungswirkung zu entfalten und die Wiederholungsgefahr wirksam auszuräumen. Auch das Landgericht Berlin hat mehrfach klargestellt, dass eine zu…
Einstweilige Verfügung in Fotosachen – Schneller Rechtsschutz bei Bildrechtsverletzungen
Die einstweilige Verfügung in Fotosachen ist das zentrale Instrument für Fotografen, Bildagenturen, Unternehmen und Rechteinhaber, um sich schnell und effektiv gegen die unberechtigte Nutzung von Fotos im Internet, in sozialen Netzwerken, Online-Shops oder Printmedien zu wehren….
Wieder einmal- Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte
Das Amtsgericht Memmingen (Az. 12 C 121/23) hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht automatisch für den Download eines Computerspiels haftet, der über eine Tauschbörse erfolgt sein soll. Die Rechteinhaberin des Games hatte Schadensersatz und…
Mise en demeure de Depicta, Robert Fechner de Berlin? Que faire?
Avez-vous reçu une mise en demeure de DEPICTA LEGAL ? Vous avez reçu un e‑mail de DEPICTA LEGAL vous accusant d’avoir utilisé une photographie sans autorisation, violant ainsi les droits d’auteur et la personnalité de l’auteur, et vous…
Abmahnungen durch Depicta GmbH: Was Betroffene wissen sollten
In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen die Depicta GmbH Urheberrechtsverletzungen wegen der unberechtigten Nutzung von Fotografien im Internet abmahnt. Hinter Depicta steckt RA Robert Fechner, der in der Vergangenheit für Nico Trinkhaus und…
Fotoklau- weiterer Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte
Das Landgericht Berlin hat einem französischen Fotografen im Wege einer einstweiligen Verfügung umfassenden Rechtsschutz gegen die unlizenzierte Nutzung seines Fotos durch ein deutsches Medienunternehmen gewährt. Dieses hatte ein urheberrechtlich geschütztes Bild des Fotografen auf seiner öffentlich…
Online Streitbeilegungsplattform der EU “endlich” abgeschaltet
Ab dem 20. Juli 2025 wird die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) abgeschaltet. Grundlage hierfür ist die Verordnung (EU) 2024/3228, die die bisher geltende ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 außer Kraft setzt (vgl. EU-Kommission, https://consumer-redress.ec.europa.eu/site-relocation_en; e-recht24, https://www.e-recht24.de/news/ecommerce/13399-eu-stellt-streitbeilegungsplattform-ein-was-das-fuer-sie-als-unternehmer-bedeutet.html). Die…
Änderungen im MedCanG- Telemedizin droht das Aus
Das Bundesgesundheitsministerium legte einen Referentenentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG), vor. Er soll Fehlentwicklungen nach der Teillegalisierung von Cannabis korrigieren. Seit dem 1. April 2024 gilt medizinisches Cannabis in Deutschland nicht mehr als Betäubungsmittel, sondern als…