Gronkh zu dem Nutzen einer Rundfunklizenz

Wie wir im November 2017 berichteten, forderte die Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen (LfM) namhafte Live-Streamer der deutschen Let´s Play Szene dazu auf, eine Rundfunklizenz zu beantragen. Die LFM drohte bei Unterlassung mit einem empfindlichen Bußgeld. In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift Games Markt aktuell berichtete nunmehr eine der prominentesten Live-Streamer, Gronkh, über seine Erfahrungen mit der mittlerweile…

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Gronkh gegen die Landesanstalt für Medien NRW (LfM)- oder wieder einmal ein Armutszeugnis für die Medienregulierung

Die Landesanstalt für Medien verlangte von Grokh eine rundfunkrechtliche Lizenz. Sie stütze sich auf § 2 des Rundfunkstaatsvertrags. Dieser Staatsvertrag regelt im Wesentlichen, unter welchen Voraussetzungen Programm verbreitet werden darf. Zentraler Begriff ist derjenige des Rundfunkangebots. Dieses ist im wesentlichen: Als Rundfunkangebot gilt jeder lineare Informations- und Kommunikationsdienst, der sich an die Allgemeinheit richtet, durch…

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