Neue Informationspflichten ab dem 01.02.2017

Ab dem 01.02.2017 tritt das geänderte Verbraucherinformationsgesetz in Kraft. Dennach sind Unternehmer, die eine Webseite betreiben oder allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet nunmehr verpflichtet, Verbraucher über zuständige Streitschlichtungsstellen zu informieren und darüber, ob der Unternehmer an einer außergerichtlichen Streitbeilegung durch eine solche Schlichtungsstelle teilnimmt, bzw. zur Teilnahme verpflichtet ist. Der Unternehmer muss auch dann über die zuständige…

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