„Bei Verlust oder Diebstahl übernehmen wir keine Haftung“.

Bietet der  Kletterhallenbetreiber seinen Kunden die Möglichkeit einer Umkleide mit verschließbaren Spinden als Teil der entgeltlichen Nutzung der Kletterhalle, so trifft ihn regelmäßig auch eine vertragliche Sorgfaltspflicht. Verstößt der Hallenbetreiber gegen diese Sorgfaltspflicht kann, er für die hieraus entstandenen Schäden haftbar gemacht werden. Der Umfang der Sorgfaltspflicht richtet sich regelmäßig danach, was dem Hallenbetreiber objektiv…

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