„Bei Verlust oder Diebstahl übernehmen wir keine Haftung“.
Bietet der Kletterhallenbetreiber seinen Kunden die Möglichkeit einer Umkleide mit verschließbaren Spinden als Teil der entgeltlichen Nutzung der Kletterhalle, so trifft ihn regelmäßig auch eine vertragliche Sorgfaltspflicht. Verstößt der Hallenbetreiber gegen diese Sorgfaltspflicht kann, er für die hieraus entstandenen Schäden haftbar gemacht werden.
Der Umfang der Sorgfaltspflicht richtet sich regelmäßig danach, was dem Hallenbetreiber objektiv zumutbar ist und nach dem Umfang des Vertrages erwartet werden kann. So hat der Kletterhallenbetreiber dafür zu sorgen, dass die Spinde in einem ordnungsgemäßen Zustand und für den Zweck geeignet sind. Vollständig Einbruchssicher müssen sie jedoch nicht sein. So wird es regelmäßig ausreichen, dass die Spinde für Kleidung und Alltagsgegenstände ausreichende Sicherheit bieten. Bewahrt der Kunde besonders wertvolle Gegenstände, wie teure Uhren oder Ähnliches, in den Spinden auf, so wird ihn im Verlust oder Diebstahlsfalle ein ganz überwiegendes Mitverschulden treffen.
Vielfach versuchen Hallenbetreiber die Verantwortung für Diebstahl oder Verlust durch Schilder oder Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen noch weiter zu begrenzen.
Dies ist grundsätzlich auch möglich.
Soll mit den Schildern oder Klauseln aber eine Haftung vollständig ausgeschlossen werden, wie es bei dem obigen Beispiel der Fall wäre, so sind diese Klauseln unwirksam.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Vertragsklauseln, die für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert dem Kunden von dem Verwender einseitig gestellt werden. Insofern macht es keinen Unterschied, ob es sich um ein AGB-Klausel oder ein in der Garderobe aufgehängtes Schild handelt. Ein solches Schild ist eine AGB-Klausel und beinhaltet eine vertragliche Regelung. Andernfalls könnte sich aus einem solchen Schild auch keinerlei rechtliche Wirkung ableiten lassen.
Ein solcher Haftungsausschluss im Wege der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jedoch nach § 309 Nr. 7b BGB unzulässig, da auch die Haftung für Vorsatz und grobes Verschulden ausgeschlossen wird.
Zwar ist ein Haftungsausschluss für einfache Fahrlässigkeit auch in AGB möglich, geht eine Klausel jedoch über das rechtlich zulässige hinaus, so ist sie insgesamt unwirksam. Eine Reduktion auf das gerade noch Zulässige findet nicht statt.
Insofern ist bei der Verfassung von Haftungsbegrenzungsklauseln Vorsicht geboten. Wird der rechtlich zulässige Rahmen überschritten, wird das eigene Haftungsrisiko unnötig erweitert.
Die Nimrod Rechtsanwälte unterstützen Sie gerne bei dem Entwurf zulässiger und zweckdienlicher Haftungsausschlussklauseln.
Mitwirkungskonzept nach dem KCanG- Erfordnis für den Erhalt einer Erlaubnis
Mehr und mehr Bundesländer wollen ein Mitwirkungskonzept für die Erlaubnis nach dem KCanG. Ein Muster eines Mitwirkungskonzepts nach dem KCAnG wurde hierfür entwickelt. Begründet wird dies mit dem Wortlaut des §17 KCanG. Es gab deswegen bereits…
Versagung der Erlaubnis nach dem KCanG für eine Anbauvereinigung aufgrund mangelnder -satzungsgemäßer- Verpflichtung zur eigenhändigen Mitwirkung beim unmittelbaren Cannabisanbau?
Uns erreichte gestern ein Ablehnungsbescheid -in anonymisierter Form hier einsehbar: des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) für die Beantragte Erlaubnis einer Anbauvereinigung. Es ist anzumerken, dass es sich bei diesem Bescheid um den Ersten…
Durchsetzung von Urheberrechtsverletzungen
Erneuter Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte bei der Durchsetzung von Urheberrechten ihrer Mandantschaft Das AG Düsseldorf hat antragsgemäß weitestgehend einen Urheberrechtsverletzer verurteilt. Wie so oft, war dieser in sogenannten P2P-Systemen unterwegs. Nach der Abmahnung der Nimrod Rechtsanwälte…
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und seine Relevanz für die Games Branche
Einführung Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde in Deutschland am 22.07.2021 verabschiedet und soll Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen im digitalen und physischen Bereich erleichtern. Hintergrund des Gesetzes ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882,…
Nimrod Rechtsanwälte setzen erneut erfolgreich Rechte eines Fotografen durch
Nimrod Rechtsanwälte setzen Rechte von Fotografen an deren Fotos seit Jahren erfolgreich durch. Wir konnten viele Urteile und Beschlüsse für unsere Mandanten erstreiten. Das AG Charlottenburg verurteile einen Verein nach einer Abmahnung. Es wurde auf der…
Erneuter Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte- AG Charlottenburg klärt Rechtsfrage
Das AG Charlottenburg hat gestern den Nimrod Rechtsanwälten ein Urteil zugestellt. Es folgte der Argumentation der Nimrod Rechtsanwälte. Sachverhalt: Der Kläger ist Berufsfotograf. Sein Foto wurde auf der Webseite eines Landesparlaments im Rahmen der Veröffentlichung einer…
Klage gegen die bayrische Umsetzung des KCanG
Es ist kein Geheimnis, dass die bayrische Landesregierung kein Freund der Entkriminalisierung von Cannabis ist. Nicht umsonst werden ausschließlich staatliche Kurse zum Präventionsbeauftragten anerkannt und sind die Bußgelder bei Konsum etwa unter 100m von “Orten an…
Daniel Sebastian, als IPPC LAW auftretend, mahnt neuerdings die Musiknutzung auf TikTok und wohl auch Instagram ab
IPPC Law geht wegen der Nutzung von Musik auf Plattformen wie Instagram und TikTok gegen Nutzer vor. Was macht IPPC Law? IPPC Law verschickt nun Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Social Media. Die Abmahnungen werden an Nutzer…
KCanG- prüfen die Baubehörden aufgrund der Konzentrationswirkung die Vorhaben insgesamt? Konzentrationswirkung, was ist das überhaupt?
Im Zuge der Rechtsberatung eines Cannabis Clubs aus Brandenburg, wurde unser Mandant mit folgendem der Baubehörde konfrontiert: Für die weitere Bearbeitung bitte ich bis zum 19.10.2024 noch folgende Unterlagen …nachzureichen bzw. zu ergänzen: Nun stellt sich…
Cannabis: 1. Schulung der Caritas Berlin/ Brandenburg zur Suchtprävention
RA Bockslaff fühlt sich sehr geehrt, Dozent bei der ersten Schulung zum Präventionsbeauftragten zu sein.