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Bundessozialgericht zur Frage, ob wann ein Unternehmen oder ein Verein Abgaben nach der KSVG zahlen muss
Fragen um die Abgabepflicht der Künstler Sozialkasse beschäftigen Medienunternehmen immer wieder. Die meisten übersehen die Norm des § 23 KSVG. Diese lautet: Die Künstlersozialkasse erhebt von den zur Abgabe Verpflichteten (§ 24) eine Umlage (Künstlersozialabgabe) nach einem Vomhundertsatz (§ 26) der Bemessungsgrundlage (§ 25). Zur Abgabe verpflichtet sind: (1) Zur Künstlersozialabgabe ist ein Unternehmer verpflichtet, der…
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