Paukenschlag des LG Stuttgart, Urteil vom 26.08.2015, Az.: 24 O 179/15- Täter zu 8.000,00€ Schadensersatz für die Raubkopie eines Computerspiels verurteilt

Paukenschlag aus Stuttgart: In einem Verfahren gegen einen Raubkopierer von Computerspielen konnte ein erheblicher Erfolg erreicht werden. Das Gericht verurteilte den Täter zu 8.000,00 € Schadensersatz. Ferner musste der Täter die Anwaltskosten und Recherchekosten des verletzten Unternehmens tragen. Das Gericht führte insbesondere zu Bemessung des Schadensersatzes folgendes aus: “nach § 97 Abs. 2 Satz 3…

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