LG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2015 – Az.: 40 O 76/15 – „Für Verkäufer kostenlos“: Irreführende Werbeaussage eines Maklers

Ein Makler warb in einer Anzeige mit der Aussage „Für Vermieter kostenfrei“ im Zusammenhang mit der Vermittlung von Immobilien. Im Wortlaut hieß es in der Anzeige: “Unsere Kunden – ihre neuen Mieter? FÜR VERMIETER KOSTENFREI – wir suchen für unsere vorgemerkten Kunden in guter Wohnlage…. Vertrauen auch Sie Ihre Immobilie unseren Experten an” Daraufhin wurde…

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