Wettbewerbsrecht im Bereich medizinisches Cannabis: wer ärztliche Behandlung um medizinischem Cannabis bewirbt, darf mit einem Rabatt von 20% werben

Das OLG Frankfurt am Main hob mit Urteil vom 09.11.2023 einen Urteil des LG Frankfurt am Main auf. Ursprünglich wurde folgende Werbeaussage angegriffen: “Buche jetzt deine Termine und spare 20%”. Im Rahmen dieser Werbeaktion übermittelten die Kooperationsärzte nach der Behandlung an die Antragsgegnerin die jeweilige Rechnung über ihre Gebührenforderung. Die Antragsgegnerin zog den beworbenen Rabatt…

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