Neues Urteil des AG Kassel- äußerst strenge Linie zur Erfüllung der sekundären Darlegungslast

Das AG Kassel hat in einem wieder einmal erfolgreich geführten Verfahren der Nimrod Rechtsanwälte die dort vertretenen Anforderungen an die Erfüllung der sekundären Darlegungslast beschrieben. Es schreib: “Nach § 97 Abs. 2 UR HG haftet jeder, denn Urheberrecht vorsätzlich wieder verließ verletzt. Mit deswegen der Inhaber eines Internetanschlusses wegen eines Urheberrechtsverstoßes auf einer sogenannten Tauschbörse…

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