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Filesharing: Paukenschlag aus München- OLG München stellt strenge Anforderungen an die Erfüllung der sekundären Darlegungslast
Mit Urteil vom 14.01.2016 stellt das Oberlandesgericht München zum Az.: 29 U 2593/15 fest, dass die pauschale Behauptung Haushaltsmitglieder hätten selbständigen Zugriff auf den Internetanschluss haben nicht ausreichend sei, um der sekundären Darlegungslast zu genügen und die Täterschaftsvermutung zu erschüttern. Täterschaftsvermutung- Was bedeutet dies? Die Pressestelle des Oberlandesgerichts München fasst dies in ihrer Presseerklärung (Pressemitteilung…
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