Filesharing: Beschluss LG Köln, vom 25.01.2016, Az.: 14 O 179/15 Haftung des Anschlussinhabers auf Unterlassung

Das LG Köln bestätigt die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte. In der vorliegenden Unterlassungsklage entschied das Gericht zunächst über den PKH-Antrag der Beklagten durch Beschluss. Dieser wurde zwar bewilligt, allerdings nur, die Klageforderung einen Betrag in Höhe von 984,60 € übersteigt. Die Kammer begründet diesen Beschluss mit der Feststellung, dass die streitgegenständlichen Rechtsverletzungen vom Anschluss der Antragsgegnerin…

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