Das neue VerpackG: Was gilt es zu beachten?

Am 1.1.2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Wesentlichste Änderung gegenüber der bisher geltenden Verpackungsverordnung ist, dass sich nunmehr jeder Hersteller, der systembeteiligungspflichtige Verpackungen in den Verkehr bringt, bei einer neu eingerichteten zentralen Stelle registrieren muss. Wer nicht bei dieser zentralen Stelle registriert ist, darf keine systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in  Verkehr bringen. Die Liste der…

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