NetzDG ergibt Zustellbevollmächtigung sozialer Netzwerke- Nachlese

In der Vergangenheit stellte es immer wieder ein großes Problem dar, soziale Netzwerke in Anspruch zu nehmen. Die Gründe dies zu tun waren, insbesondere für die Nimrod Rechtsanwälte, etwa Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder Urheberrechten unserer Mandanten. Bei der gerichtlichen Inanspruchnahme muss der Antrag zugestellt werden. Nun hat die Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD, das…

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